Führerschein auf Probe:Für Fahranfänger können im Ausland andere Tempolimits gelten

Auf geht's: Endlich ist der Führerschein in der Tasche, aber in der Probezeit darf man sich keine groben Schnitzer erlauben. Auch die etwaig anderen Regeln für Fahranfänger im Ausland beachten diese besser. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Endlich Führerschein - automobile Freiheit. Doch in der Probezeit fährt man besser besonders vorsichtig, speziell im Ausland, denn da können für Fahranfänger etwa bei Tempolimits andere Regeln gelten.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

München (dpa/tmn) - Wer mit dem Führerschein noch in der Probezeit ist, darf sich in den zwei Jahren keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße leisten. Unter anderem verlängert sie sich sonst. Es gelten zudem beim Alkoholkonsum mit 0,0 Promille andere Grenzwerte. Ein spezielles Tempolimit für Fahrerinnen und Fahrer mit Schein auf Probe gibt es in Deutschland aber nicht.

Das kann im Ausland anders sein, so der ADAC und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Fahranfänger müssen sich mancherorts an andere Tempolimits halten. Die gelten dann auch für solche aus Deutschland - und zum Teil länger als für die hier gültige Probezeit.

In Frankreich etwa gilt in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins außerorts maximal Tempo 80. Und auf Schnellstraßen dürfen Fahranfänger maximal 100 statt 110 km/h schnell werden. Auf der Autobahn gilt dann Tempo 110 anstelle von sonst 130 km/h.

In Kroatien gelten andere Limits für junge Leute bis 24 Jahre

In Italien gilt in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb auf Autobahnen Tempo 100 statt 130 km/h. In Kroatien müssen sich alle jungen Fahranfänger bis 24 Jahre an folgende Limits halten: außerorts gilt für sie Tempo 80 statt 90 km/h. Auf Schnellstraßen sind nur 100 statt 110 km/h erlaubt und auf Autobahnen 120 statt 130 km/h.

Allerdings: Nur inländische Verstoße können ins Fahreignungsregister eingetragen werden, so Schnaars vom ADAC: „Daher kann bei ausländischen Verstößen die deutsche Probezeit nicht verlängert werden.“ Fällige Geldbußen werden aber gefordert.

© dpa-infocom, dpa:230601-99-906974/2

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