Insolvenzantrag:FTI-Kunden sollen bis Herbst ihr Geld zurückbekommen

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Wegen des Insolvenzantrags des Reisekonzerns FTI wurden Hunderttausende Pauschalreisen storniert. In Kürze soll der Erstattungsprozess starten. (Foto: Sven Hoppe/dpa-tmn)

Reisende, die eine Pauschalreise bei FTI gebucht haben, bekommen nach der Insolvenz ihr Geld zurück. Allerdings brauchen sie noch etwas Geduld und sollten ihre Unterlagen bereithalten.

Von Sonja Salzburger

Pauschalreisekunden, die einen Urlaub beim insolventen Reiseveranstalter FTI gebucht haben, werden ihr Geld bis zum Herbst vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurückbekommen. Ein genauer Zeitpunkt der Auszahlung sei noch nicht bekannt, heißt es vonseiten des DRSF, doch der Erstattungsprozess werde gerade vorbereitet und solle bald starten.

Der Insolvenzantrag des Münchner Reiseveranstalters FTI Anfang Juni hatte die Urlaubspläne Tausender Kunden durchkreuzt. Aber immerhin sind all jene, die eine Pauschalreise gebucht haben – nach Angaben des Unternehmens gilt das für mehr als 90 Prozent der Betroffenen – gegen Insolvenz versichert, so schreibt es das Pauschalreiserecht vor. Damit stehen sie deutlich besser da als etwa Reisende, die nur eine Einzelleistung gebucht haben oder Hoteliers, die Verträge mit FTI haben und nun versuchen müssen, ihre Forderungen über den vorläufigen Insolvenzverwalter geltend zu machen.

Dass die Pauschalreisekunden einige Monate warten müssen, bis sie ihr Geld zurückbekommen, liegt daran, dass es sich dabei um ein aufwendiges Unterfangen handelt. Der DRSF benötigte von FTI und dessen Tochtergesellschaften zunächst einmal alle Buchungs- und Reisedaten der Betroffenen. Es geht dabei nach Angaben des Fonds um mehr als 250 000 abgesagte Pauschalreisebuchungen von Gästen aus mehr als 40 Ländern. Ferner haben auch Reisende ein Recht auf Erstattung, die zum Zeitpunkt des FTI-Insolvenzantrags bereits verreist waren und dazu aufgefordert wurden, Hotelrechnungen und andere Reiseleistungen ein zweites Mal zu bezahlen. Hier geht es um etwa 60 000 Gäste. Wie hoch die Entschädigungssumme insgesamt ausfällt, hat der DRSF nicht bekannt gegeben, aber fest steht: Es ist genug Geld im Fonds, um alle Entschädigungszahlungen leisten zu können.

Warnung vor Betrugsversuchen

Kunden, von denen noch Kontaktinformationen fehlen, etwa weil sie über einen Reisemittler gebucht haben, werden sich zeitnah auf der Homepage des Fonds registrieren können, schreibt dieser auf seiner Website. Sie sollten schon mal ihre Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein, der ihnen bei der Buchung übermittelt worden ist, bereithalten.

Gleichzeitig warnt der DRSF vor Phishing-Versuchen. Es hätten sich mehrere Verbraucher gemeldet, die eine verdächtige SMS von einer Mobilfunknummer bekommen haben, deren Text lautete: „Ihre Rückerstattung ist verfügbar und kann an Sie gesendet werden.“ In der SMS sei ein Link beigefügt, der zu einer Seite führe, auf der Verbraucher ihre Bankdaten eingeben sollten. „Diese SMS stammt nicht vom Deutschen Reisesicherungsfonds und ist ein Betrugsversuch“, heißt es seitens des DRSF. Es werde dringend davon abgeraten, auf den Link zu klicken und vertrauliche Informationen an unbekannte Absender weiterzugeben.

Für den noch jungen DRSF ist der FTI-Insolvenzantrag die erste große Bewährungsprobe. Er ist erst im November 2021 gegründet worden. Nach der Thomas-Cook-Pleite im Herbst 2019 war deutlich geworden, dass über das vorherige System der Kundengeldabsicherung über Versicherungen und Bankbürgschaften nicht genug Geld vorhanden war, um die Insolvenz eines großen Veranstalters abzusichern.

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