Süddeutsche Zeitung

Frühere Drogerie-Kette:Für die Schlecker-Familie rückt das Gefängnis näher

  • Nach acht Monaten steuert der Bankrott-Prozess gegen den Firmen-Patriarchen und seine Kinder Lars und Meike nun dem Ende zu.
  • Es gilt als sicher, dass es für die drei Angeklagten keinen Freispruch geben wird.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Am Tag nach ihrem 44. Geburtstag sitzt Meike Schlecker blass und angespannt im Sitzungssaal 18 des Stuttgarter Justizzentrums. Seit März muss sie sich vor der 11. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verantworten wegen des Verdachts der Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott und Untreue in besonders schwerem Fall. Wenn es schlecht läuft für sie, muss die Tochter des gestürzten Drogerieketten-Königs Anton Schlecker ihren nächsten Geburtstag im Gefängnis verbringen. Nach acht Monaten steuert der Bankrott-Prozess gegen den Firmen-Patriarchen und seine Kinder Lars und Meike nun dem Ende zu. Seit Montag ist zwar klar, dass einige Vorwürfe aus der 270-seitigen Anklageschrift fallen gelassen werden. Andererseits gilt aber auch als sicher, dass es für die drei Angeklagten keinen Freispruch geben wird. Vielmehr stellt sich für sie die Frage: Kommen Sie mit einer Bewährungsstrafe davon - oder müssen sie tatsächlich in Haft?

Der Firmenchef könnte glimpflicher davonkommen als seine Kinder

Dabei kommt der Hauptangeklagte Anton Schlecker am Ende womöglich sogar glimpflicher davon als seine Kinder. Jedenfalls zeigte sich der 72-Jährige am Montag vor Beginn der Verhandlung wesentlich entspannter als seine Tochter. Er scherzte mit seinem Verteidiger Norbert Scharf, dabei gönnte er sich auch ein Lächeln. Tatsächlich verteilte der Vorsitzende Richter Roderich Martis zu Beginn der Sitzung eine "Vorschlagsliste". Ihr Inhalt: all jene Anklagepunkte, die das Gericht gern einstellen würde. Die Kammer wolle der Staatsanwaltschaft "ans Herz legen", so Martis, einige Vorwürfe zurückzunehmen. Bis zur nächsten Sitzung am 23. Oktober sollten sich die Ankläger "Gedanken machen, ob sie die entsprechenden Anträge auf Einstellung stellen wollen". Mit anderen Worten: Eine Verurteilung wegen dieser Taten ist nicht mehr zu erwarten.

Damit fallen zwar voraussichtlich etliche Vorwürfe gegen die Schleckers weg - doch zugleich sandte das Gericht (mit Verweis auf Paragraf 154 der Strafprozessordnung) eine andere, deutliche Botschaft: Die Anklagepunkte werden nur deshalb fallen gelassen, weil sie im Vergleich zu den anderen Taten "nicht beträchtlich ins Gewicht" fallen. Klarer ausgedrückt: Die Strafe wird so heftig ausfallen, dass man die weniger wichtigen Delikte vernachlässigen kann. Insofern wird der Vorschlag des Gerichts bei der Staatsanwaltschaft nicht auf allzu großen Widerstand stoßen.

Schon in der Sitzung zuvor hatten sich Richter, Ankläger und Verteidiger darüber ausgetauscht, ab wann genau die Zahlungsunfähigkeit des Schlecker-Konzerns drohte. Dieses Datum ist das alles entscheidende Detail: Denn nach diesem Tag sind alle Überweisungen auf private Konten eine Straftat - weil davon auszugehen ist, dass damit Geld auf die Seite geschafft werden sollte, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Genau das wird den Schleckers vorgeworfen.

Im Januar 2012 hatte Anton Schlecker Insolvenz angemeldet, Tausende Mitarbeiter verloren ihren Job, und viele Gläubiger warten bis heute auf ihr Geld. In ihrer Anklage hatten die Staatsanwälte Schlecker zunächst vorgeworfen, er habe bereits Ende 2009 gewusst, dass sein Konzern nicht mehr zu retten sei. Davon rückten sie inzwischen ab - und verschoben das Datum auf Ende 2010. Dadurch muss die Kammer einige Zuschüsse von Anton Schlecker an seine Kinder für die Renovierung von Wohnungen und den Kauf von Grundstücken aus dem Jahr 2010 nicht verurteilen.

Doch andere massive Vorwürfe der Anklage stehen nach wie vor da - und sie allein könnten eine mehrjährige Haftstrafe rechtfertigen. Allen voran die spontane Gewinnausschüttung von sieben Millionen Euro, die sich Lars und Meike Schlecker drei Tage vor dem Insolvenzantrag gönnten. Die Staatsanwaltschaft wertet das als besonders schweren Fall von Untreue, das Strafmaß hierfür beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Meike Schleckers Verteidiger Leonard Walischewski betonte am Montag zwar wortreich, die Blitz-Überweisung habe keinen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. Ob das Gericht dieser Argumentation folgt, ist aber fraglich.

Anton Schlecker wird Bankrott im besonders schweren Fall vorgeworfen. Auch hier liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren Haft. Der Schaden seiner Taten (sechsstellige Geldpräsente an die Enkel, überhöhte Stundensätze für Firmen der Kinder, ein geschenkter Luxus-Urlaub) ist zwar geschrumpft, geht aber immer noch in die Millionen. Die Plädoyers werden wohl im November gehalten. Das Urteil könnte noch 2017 gefällt werden.

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SZ vom 17.10.2017/hgn
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