Süddeutsche Zeitung

Freihandelsabkommen TTIP:Alles Käse

  • Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) warnt: Wenn das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU zustande kommt, könne nicht mehr jedes Produkt als Spezialität geschützt werden.
  • TTIP-Kritiker befürchten schon lange, dass das Abkommen EU-Lebensmittelstandards aushebeln wird. Die Europäische Handelskommission weist das stets zurück.
  • Bereits in der EU ist der Schutz von Spezialitäten eine rechtliche Grauzone. Diese Tatsache könnte es bei einem Zustandekommen von TTIP amerikanischen Herstellern ermöglichen, sich den Weg auf den europäischen Markt vor Gericht zu erstreiten.

Von Silvia Liebrich

Die Deutschen und andere Europäer müssen sich wohl darauf einstellen, dass Tiroler Speck oder Holländischer Gouda in Zukunft auch aus den Vereinigten Staaten kommen können. Das zumindest deutet Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) an, der die Verbraucher damit schon mal auf die Folgen des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen den USA und der EU einstimmen will. "Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen", sagte Schmidt dem Nachrichtenmagazin Spiegel.

Die Hersteller regionaler Spezialitäten dürften das nicht gern hören. Denn damit spricht Schmidt erstmals deutlich aus, was TTIP-Kritiker schon lange befürchten: dass das Abkommen EU-Lebensmittelstandards aushebeln wird. Schmidts Ansicht steht auch im Gegensatz zu bisherigen Aussagen der Europäischen Handelskommission, die solche Ängste bisher als unberechtigt zurückgewiesen hat. Ein Aufweichen von Standards werde es durch TTIP nicht geben, heißt es dort immer wieder.

Aus Sicht des Agrarministers lässt sich jedoch ein Schutz regionaler Lebensmittel gegenüber den USA kaum rechtfertigen, weil die EU auch solche Spezialitäten schütze, deren Grundstoffe längst nicht mehr nur in ihren Heimatregionen hergestellt würden. Darüber habe sich der amerikanische TTIP-Verhandlungsführer Michael Froman bei ihm beschwert, so Schmidt. "Es wäre unseren amerikanischen Handelspartnern schwer vermittelbar, dass sie keinen Tiroler Speck oder Holländischen Gouda zu uns exportieren dürften, wenn wir in Europa selbst den Schutz nicht konsequent durchsetzen würden."

Diese Aussage ist brisant, weil sie noch eine ganze andere Befürchtung bestätigt. Dabei geht es um die umstrittenen Investorenklagen vor privaten Schiedsgerichten. Werden solche Klagerechte wie geplant in TTIP verankert, dann können sich amerikanische Lebensmittelhersteller notfalls den Weg auf den europäischen Markt vor Gericht erstreiten, wenn Lücken im Gesetz das erlauben.

Ist nur die Art der Herstellung entscheidend?

Und Ungereimtheiten bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es zur Genüge. Nur ein Beispiel ist der Schwarzwälder Schinken. Für den Verkauf im EU-Raum muss der ursprünglich auch im Schwarzwald hergestellt, geschnitten und verpackt sein. Dagegen klagt ein Hersteller aus Norddeutschland, der darauf pocht, dass nur die Art der Herstellung entscheidend sei und nicht der Ort der Produktion. Die Sache ist kompliziert. Noch ist der Fall nicht endgültig entschieden.

Dass der Agrarminister offensichtlich zu Kompromissen bei der Kennzeichnung bereit ist, alarmiert auch Verbraucherschützer. "Wenn TTIP zum Ende der Regionalkennzeichnung für Lebensmittel führt, kriegt lebensmittelklarheit.de viel zu tun", twitterte Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Die Informationsplattform für Konsumenten wurde von Schmidts Vorgängerin Ilse Aigner (CSU) geschaffen, um etwa irreführende Kennzeichnungen bei Nahrungsmitteln zu entlarven. Der Lebensmittelsektor ist hart umkämpft bei den TTIP-Gesprächen. Die USA drängen darauf, dass die EU ihren Markt für Gentech-Nahrungsmittel und Hormonfleisch öffnet. Bei den ebenfalls umstrittenen Chlorhühnchen seien die USA laut Schmidt dagegen inzwischen zu Kompromissen bereit.

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Quelle:
SZ vom 05.01.2015/dayk
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