Freihandelsabkommen:EU-Parlament stimmt für TTIP - unter Bedingungen

  • Die Abgeordneten des EU-Parlaments befürworten grundsätzlich das Freihandelsabkommen TTIP.
  • Bedingung dafür sei jedoch, dass beim Schiedsgerichtsverfahren nachgebessert wird.
  • Ein klares Verbot von Schiedsgerichten fordern die Abgeordneten nicht.

Abgeordnete bestehen auf Nachbesserungen

Im zweiten Anlauf hat sich das Europaparlament grundsätzlich für den Abschluss des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA ausgesprochen. Die Abgeordneten verlangen allerdings eine Reihe von Nachbesserungen - vor allem den Verzicht auf herkömmliche Schiedsgerichtsverfahren durch private Gremien. Sie machten deutlich, dass das die Bedingung ist, damit das Parlament dem Abkommen endgültig zustimmt.

Besonders umstritten sind Schiedsgerichte, auf Englisch "Investor-state dispute settlement" (ISDS), die Investoren schützen sollen. Kritiker befürchten ein Aushöhlen demokratischer Standards, wenn private Schiedsstellen über Klagen etwa gegen neue Umwelt- oder Sozialauflagen in der EU entscheiden können. Die EU-Kommission hat bereits eine Modernisierung angekündigt, vielen Kritikern geht diese aber nicht weit genug.

Berufungsinstanz gefordert

In seiner Entschließung fordert das Parlament nun, "das ISDS-System durch ein neues System zu ersetzen". Dieses solle "demokratischen Prinzipien" unterliegen und die Fälle von unabhängigen Richtern öffentlich verhandelt werden. Auch eine Berufungsinstanz wird gefordert. Ferner wird das Prinzip festgeschrieben, dass "private Interessen öffentliche politische Ziele nicht unterhöhlen können". Ein Änderungsantrag, mit dem ein klares Verbot der privaten Schiedsstellen gefordert werden sollte, fand hingegen keine Mehrheit.

Streit um Geschäftsordnung

Ohne Zustimmung der EU-Volksvertretung können Verträge der Europäischen Union mit Drittstaaten nicht in Kraft treten. Verhandelt wird das Abkommen durch die EU-Kommission bereits seit zwei Jahren mit Washington.

Die Abstimmung wurde von einem Streit um die Geschäftsordnung überschattet. Abgeordnete der Grünen warfen dem Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) vor, die Geschäftsordnung nicht richtig anzuwenden. Dabei ging es auch um die Abstimmung über den heiklen Punkt der Schiedsgerichte.

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