Es gibt Menschen, die man sich nur paarweise denken kann: Dick und Doof zum Beispiel, oder Asterix und Obelix. Solche Paarungen, allerdings nicht so lustig, gibt es bei bestimmten Großprojekten auch: TTIP und Ceta beispielsweise. Seit Jahren ist man gewohnt, dass die beiden Abkommen in einem Atemzug genannt werden. TTIP ist das soeben sterbende Projekt eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA; Ceta ist das Pendant, das zwischen der EU und Kanada ausgehandelt wurde .
Wenn nun TTIP stirbt, stirbt aber nicht automatisch Ceta. Im Gegenteil: Ceta ist fertig ausverhandelt und soll demnächst in Kraft treten - wobei noch völlig unklar ist, ob es allein von der EU oder auch von den Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Die Kritiker von Ceta, die auch die Kritiker von TTIP waren und sind, laufen Sturm: Erstens dagegen, dass Ceta allein von der EU in Kraft gesetzt wird und so ohne weiteren Zwischenschritt Bestandteil der deutschen Rechtsordnung wird. Zweitens dagegen, dass dieses Abkommen - selbst wenn der Bundestag doch noch darüber abstimmen sollte - von der EU einfach vorläufig in Kraft gesetzt wird. Und drittens dagegen, dass vom Ceta-Abkommen grundlegende rechtsstaatliche und demokratische Regeln ausgehebelt werden, was nicht von der Hand zu weisen ist. Drei Verfassungsklagen mit insgesamt zweihunderttausend Beschwerdeführern sind deswegen nun in Karlsruhe anhängig.
Ceta ist besser als TTIP - aber noch lange nicht gut
Natürlich ist die Begründetheit von Verfassungsbeschwerden nicht von der Zahl der Kläger abhängig. Aber die Klage ist auch unabhängig von den zigtausend Menschen, die sie unterschrieben haben, gewichtig genug. Sie wäre auch gewichtig und berechtigt, wenn nur ein einziger Kläger in Karlsruhe aufträte. Gewiss: Ceta besser ist als TTIP. Aber deswegen ist Ceta noch lange nicht gut.
Das bei Ceta geplante Investitionsgericht ist nicht schon deswegen ein gutes Gericht, weil es nicht mehr Schiedsgericht heißt. Es ist kein staatliches, es ist kein öffentlich-rechtliches Gericht, und die Unabhängigkeit der Richter, die dort urteilen sollen, ist nicht über alle Zweifel erhaben. Gegen das Ceta-Investitionsgericht spricht vor allem, dass es nicht neutral ist - es soll investitionsfreundlich urteilen. Das ist seine Geschäftsgrundlage. Das heißt, um es mit Orwell zu sagen: Alle Menschen sind gleich, aber Investoren sind gleicher.
Solange das so ist, kann so ein Vertrag keinen Bestand haben. Das Investitionsgericht, das Ceta vorsieht, ist ein besseres Gericht als die privaten Schiedsgerichte, die TTIP vorgesehen hatte. Aber in einem Rechtsstaat reicht es nicht, dass ein Gericht nicht so schlecht ist. Es muss gut sein. Es muss den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.