Frankfurter Flughafen:Sieg für Fluglärmgegner

Ein Gericht befand die "Südumfliegung" als rechtswidrig. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Herber Rückschlag für den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte die sogenannte "Südumfliegung" für rechtswidrig. Geklagt hatten Städte und Gemeinden in Südhessen und Rheinhessen sowie Anwohner. Um Lärmschutz ging es bei der Entscheidung des Gerichts allerdings nicht.

Fluglärmgegner haben sich am Dienstag vor Gericht gegen neue Flugrouten durchgesetzt. Der hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte die sogenannte "Südumfliegung" für rechtswidrig. Geklagt hatten Städte und Gemeinden in Südhessen und Rheinhessen sowie Anwohner.

Die "Südumfliegung", bei der die Flugzeuge relativ lange in gleicher Höhe fliegen, sollte einen sicheren und flüssigen Flugbetrieb ermöglichen - der dann als Rechtfertigung für die Lärmbelastung der Anwohner gegolten hätte. Mit der neuen Route sollte ein unabhängiger Parallelbetrieb von zwei Start- und Landebahnen mit Hilfe einer Funknavigationsanlage erreicht werden.

Dies habe sich als nicht realisierbar erwiesen und könne auch nicht in absehbarer Zeit realisiert werden, urteilte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung. Mit der fehlenden Realisierbarkeit sei aber eine wesentliche Grundlage der Entscheidung des beklagten Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung für die neue Route weggefallen.

Irgendwo müssen die Flugzeuge fliegen

Um Lärm ging es bei der Gerichtsentscheidung aber nicht. Ob es nach dem Urteil nun besser wird für die betroffenen Kommunen, bleibt deshalb offen. "Damit ist nicht gesagt, dass es zu keinem ähnlichen Verfahren kommen wird. Irgendwo werden die Flugzeuge fliegen müssen", betonte die Richterin.

Der Vertreter der unterlegenen Flugsicherung sagte, die Urteilsgründe müssten zunächst geprüft werden, um zu entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dafür seien nach Zustellung des Urteils mehrere Wochen Zeit.

Erst im April hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein komplettes Flugverbot in Frankfurt in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr verhängt und damit lärmgeplagten Bürgern Recht gegeben.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/Reuters/dayk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: