Süddeutsche Zeitung

Forum:Wider die Grundrente

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Die Diskussion um die Grundrente reißt nicht ab. Jetzt hat Bundesminister Hubertus Heil einen Vorschlag gemacht. Zehn gute Gründe, ihn abzulehnen. Sie taugt nicht dazu, die Altersarmut zu bekämpfen, ist einer davon.

Von Franz Ruland

Die Diskussion über eine Grundrente reißt nicht ab. Im dritten Anlauf nach der "Lebensleistungs-" (Ursula von der Leyen) und der "Solidarrente" (Andrea Nahles) will Minister Hubertus Heil eine "Respektrente" einführen. Wer lange gearbeitet, aber nur wenig verdient hat, soll, benötigt er im Alter ergänzend Sozialhilfe, mehr bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat. Auch dieser Vorschlag wird scheitern. Zehn Gründe dagegen:

1. Die Grundrente ist ungeeignet, Altersarmut zu bekämpfen. Sie setzt 35 Jahre Versicherungspflicht voraus. Von denen, die so lange versichert waren, bezog nach Zahlen der Bundesregierung 2016 nur ein Prozent ergänzend Leistungen der Sozialhilfe; 99 Prozent brauchten sie nicht. Die Grundrente erhielten also fast nur Versicherte, die nicht bedürftig sind.

2. Wer Hilfe braucht, bekäme sie nicht. An der Hürde der 35 Jahre werden viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich scheitern, ebenso die meisten Erwerbsminderungsrentner, Versicherte, die abwechselnd abhängig beschäftigt beziehungsweise selbstständig waren, Langzeitarbeitslose, die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes nicht mehr versichert werden, und viele Alleinerziehende.

3. Die Grundrente stellt nicht sicher, dass die, die, wenn auch unzureichend, vorgesorgt haben, im Alter mehr haben, als die, die jede Vorsorge unterlassen haben. Das tut sie nur bei denen, die 35 Jahre versichert waren. Diese Voraussetzung ist willkürlich und bleibt es auch, wenn "der Übergang", wie Hubertus Heil nun andeutet, etwas "fließender" gestaltet würde. Warum nicht 45 oder 40 Jahre, wie sie in den Vorgängermodellen gefordert wurden? 35 Jahre sind keine volle Versicherungsbiografie. Muss sich andererseits Vorsorge nicht auch für denjenigen lohnen, der 34 oder 30 Jahre lang beschäftigt war? War das in Vollzeit, hat er eine respektablere Lebensleistung erbracht, als jemand, der 35 Jahre lang nur etwas mehr als geringfügig beschäftigt war, aber mit der Grundrente eine insgesamt höhere Altersleistung erhalten soll.

4. Der Vorschlag ist verfassungswidrig. Es gibt seit 2018 in der Sozialhilfe einen Freibetrag für Altersvorsorge. Von Lebensversicherungen und Betriebsrenten bleiben bis zu 212 Euro (2019) monatlich ohne zeitliche Voraussetzung anrechnungsfrei und erhöhen so die Grundsicherung. Gesetzlich Versicherten steht dieser Freibetrag nicht zu. Heil sieht zwar auch für sie einen Freibetrag bei der Grundsicherung vor, aber nur für die mit mehr als 35 Jahren Versicherungspflicht. Die Benachteiligung der Pflichtversicherten mit kürzerer Versicherungsdauer ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

5. Heils Vorschlag ist ungerecht, weil die Grundrente keine Bedürftigkeit voraussetzt. Zusätzliche Einkünfte des Versicherten und das Einkommen des Ehegatten sollen nicht angerechnet werden. Deshalb würden viele Personen sie bekommen, die sie nicht brauchen. Über die wirtschaftliche Gesamtsituation sagt die Höhe der Rente nur wenig aus. Allein auf sie waren 2016 nur 48 Prozent der Rentner und 69 Prozent der Rentnerinnen angewiesen. Bei allen anderen kamen weitere Einkünfte hinzu, etwa Erwerbseinkommen oder Leistungen der betrieblichen oder privaten Vorsorge oder aus Vermögen. 44 Prozent der Geringverdiener ohne beruflichen Ausbildungsabschluss hatten eine zusätzliche Altersversorgung, bei einem Monatseinkommen bis 1500 Euro waren es über 53 Prozent. Alleinstehende Männer mit einer Rente zwischen 500 und 750 Euro monatlich hatten 2016 ein Haushaltseinkommen von knapp 1400 Euro, Frauen eines von 1280 Euro. Über 20 Prozent der Frauen bezogen neben der eigenen Rente eine Witwenrente. Auch eine niedrige Rente aus einer Teilzeitbeschäftigung ist kein Indiz einer Bedürftigkeit. Entscheidend ist die Summe des Einkommens beider Ehegatten.

6. Heils Vorschlag verschleudert, weil er anderes Einkommen nicht berücksichtigt, zu viel Geld. Das ist denen gegenüber, die die Grundrente zu bezahlen haben, nicht zu verantworten. Sie könnte 2019 maximal eine Rente von 300 Euro auf 897 Euro aufstocken und 597 Euro betragen. Sie hätte dann einen Beitragswert von rund 135 000 Euro. Der Rentner, der seine Rente von 900 Euro beitragsfinanziert hat, würde zu Recht fragen, warum er die hohen Beiträge gezahlt hat, wenn er die gleiche Leistung großenteils hätte umsonst bekommen können, und die Grundrente des anderen auch noch mitbezahlen muss. Dies wäre ein nicht zu unterschätzender Anreiz, nur das Minimum an Arbeit legal zu erbringen und den Rest schwarz, denn jeder Euro Verdienst mehr mindert die Grundrente.

7. Der Vorschlag ist, auch weil er auf die Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, zu teuer. Das Ministerium rechnet mit rund fünf Milliarden Euro, Wirtschaftsforscher mit deutlich mehr. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundrente in das EU-Ausland exportiert werden muss und Versicherungszeiten im EU-Ausland auf die 35 Jahre anzurechnen sind. Das wird sich herumsprechen. Auch werden in den nächsten Jahren deutlich mehr Renten zugehen.

8. Die SPD will die Grundrente aus Steuern finanzieren. Bei den Vorgängermodellen haben sich die Sozialpolitiker damit nicht durchsetzen können. Vermutlich wird, wenn Heils Modell überhaupt so weit kommt, es vergleichbar ablaufen und die Rentenversicherung belastet werden. Beamte, Abgeordnete, Selbstständige und Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und aus Vermögen brauchten sich an diesen Kosten wieder einmal nicht zu beteiligen.

9. Wegen des demografischen Wandels kommen auf die Rentenversicherung erhebliche Mehrbelastungen zu. Daher wäre es notwendig, ihr keine neuen Belastungen aufzubürden. Gleich, wer die Kosten der Grundrente zu tragen hat, ordnungspolitisch richtig müssten es die Steuerzahler sein, bezahlen müssen es vor allem die nachfolgenden Generationen. Sie fordern zu Recht, die Kosten in Grenzen zu halten.

10. Heils Vorschlag ist auch deshalb abzulehnen, weil es eine gerechtere und billigere Lösung gibt. Der in der Sozialhilfe eingeführte Freibetrag für Altersvorsorge, der ohnehin gleichheitswidrig nur denen zugute kommt, die eine freiwillige, private oder betriebliche Rente beziehen, sollte auch für gesetzliche Renten gelten, eventuell in der Höhe modifiziert. Das würde allen Rentnern helfen, vor allem auch Frauen, und nicht, wie bei der Grundrente, nur langjährig Versicherten. Es wäre ein wirksamer, zielgenauer Ansatz gegen Altersarmut.

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Quelle:
SZ vom 25.02.2019
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