Forum:Wer es sich leisten kann

Zwischen den Ländern, Gemeinden und Trägern gibt es erhebliche Unterschiede bei den Gebühren von Kindertagesstätten. Und das, obwohl es bundeseinheitliche Regelungen gibt. Das verursacht Ungleichheit und schadet den Kleinsten.

Von C. Katharina Spieß

Immer wieder wird darüber berichtet, dass die Kita-Gebühren in Deutschland zu hoch sind und die frühe Bildung kostenfrei sein sollte. Nicht immer handelt es sich dabei um eine an Fakten orientierte Debatte. Welche Argumente liefert hierzu eine familien- und bildungsökonomische Perspektive?

Zunächst lässt sich festhalten, dass die Kosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen weitgehend von der öffentlichen Hand getragen werden. Im Jahr 2015 umfassten die öffentlichen Ausgaben 23,2 Milliarden Euro, wobei 12,2 Milliarden auf die Gemeinden und elf Milliarden auf die Länder entfielen. Insgesamt sind diese Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren um fast 115 Prozent gestiegen, was mit dem Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu tun hat. Zu den öffentlichen kommen Ausgaben aus dem privaten Bereich, der vorrangig Kita-Gebühren umfasst. Laut letztem Bildungsfinanzbericht waren dies in etwa 24 Prozent aller Ausgaben. Mit Ausnahme der beruflichen Bildungsgänge ist in keinem anderen Bereich der Anteil privater Ausgaben so hoch.

Auch wenn man die Ausgaben privater Haushalte mit Kindern unter 16 Jahren für unterschiedliche Bildungsbereiche betrachtet, zeigt sich, dass die Ausgaben für Kitas am bedeutendsten sind: Sie machen fast 60 Prozent aus. Im Mittel geben Familien, deren Kinder eine Kita nutzen, 119 Euro im Monat dafür aus. Wird die relative Belastung dieser Familien gemessen, zeigt sich, dass es den unteren Einkommensbereich am stärksten trifft - hier beträgt der Anteil der Kita-Ausgaben am Einkommen um die fünf Prozent, während bei mittleren Einkommen die Belastung mit etwa 4,6 Prozent etwas geringer ist.

Prof. Dr. C. Katharina Spieß

Prof. Dr. C. Katharina Spieß ist Leiterin der Abteilung "Bildung und Familie" am DIW Berlin (Foto: dietlb.de). Sie ist eine der 36 Ökonomen, die die SZ in ihrem Bestseller "Denk doch, wie du willst" vorgestellt hat.

(Foto: Dietlb.de)

Berechnungen der OECD zeigen, dass sowohl für Paarhaushalte als auch für Alleinerziehende die relative Belastung mit Kita-Ausgaben geringer ist als im Durchschnitt der Europäischen Union. Gleichwohl sind Eltern mit den Gebühren für die Kinderbetreuung und den elterlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten in Deutschland relativ unzufrieden. Zufriedener sind sie mit fast allen anderen Bereichen, etwa der Ausstattung oder der Ausbildung des Personals in den Einrichtungen.

All dies übersieht allerdings, dass es zwischen den Bundesländern, Gemeinden und Trägern erhebliche Unterschiede bei den Kita-Gebühren gibt. Und das, obwohl es bundeseinheitliche Regelungen gibt: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz besagt, dass Kostenbeiträge festgesetzt werden können. Dort ist festgeschrieben, dass Elternbeiträge zu staffeln sind, sofern das Landesrecht nichts anderes bestimmt. Außerdem regelt der Bundesgesetzgeber, dass der Kostenbeitrag auf Antrag zu erlassen ist, wenn die Belastung aufgrund des Einkommens nicht zumutbar ist. Letztlich bleibt es aber im Ermessen der Länder, welche Regelungen sie treffen. Allerdings finden sich auch auf Länderebene nicht immer einheitliche Regelungen: Vielmehr überlassen es einige Länder den Trägern oder Gemeinden, die Elternbeiträge festzusetzen. So kommt es, dass einige Bundesländer Kita-Jahre vor der Einschulung gebührenfrei stellten, einige davon die Beitragsfreiheit wieder abschafften und andere sie erst gar nicht einführten.

Im Mittel geben Familien, deren Kinder eine Kita nutzen, 119 Euro im Monat dafür aus

Vorrangig betrifft die Gebührenfreiheit ältere Kinder - nicht jedoch Kinder unter drei Jahren: Bei ihnen hat die Kita-Nutzung zwar durch den Kita-Ausbau der vergangenen Jahre zugenommen, aber auch heute ist noch nicht der gesamte Bedarf gedeckt, wie unterschiedliche Befragungen zeigen. Bemerkenswert ist auch, dass von diesem Ausbau nicht alle Bildungsgruppen in gleichem Umfang profitiert haben. Vielmehr hat die Kita-Nutzung insbesondere bei Kindern aus bildungsnahen Elternhäusern zugenommen, bei anderen Gruppen hat sie sogar abgenommen. Neben großen regionalen Unterschieden bei den Elternbeiträgen und der Nutzung existieren demnach auch große sozioökonomische Unterschiede. Kinder, die nach bildungsökonomischen Studien von einer guten frühen Kita-Bildung besonders profitieren würden, sind unterrepräsentiert.

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In Hinblick auf die Qualität zeigt sich ein ganz ähnliches Bild: Auch hier sind sehr große Unterschiede zwischen Regionen und Einrichtungen zu beobachten. Zentral ist aber auch der Befund einiger empirischer Studien, dass die Qualität deutscher Kitas eher mittelmäßig ist und damit nicht die Potenziale der frühen Bildung und Betreuung ausgeschöpft werden. Einige Gemeinden, welche einen Großteil der Ausgaben für diesen Bereich tragen, sind finanziell überfordert, eine bessere Qualität zu finanzieren. Bei anderen sieht dies die politische Prioritätensetzung nicht vor. Familien in Deutschland müssen sich also in jeglicher Hinsicht mit einem Flickenteppich abfinden, der sich nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nur schwer rechtfertigen lässt.

Aktuell wird nun darüber diskutiert, dass frühe Bildung vollkommen gebührenfrei sein soll. Was dies im Detail heißt, ist nicht immer klar. Fest steht in jedem Fall: Auch künftig steht der Bereich der frühen Bildung und Betreuung vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, den weiteren Bedarf zu befriedigen, die Qualität flächendeckend zu verbessern und soziale Disparitäten im "U3-Bereich" zu verringern.

Eine DIW-Untersuchung belegt aber auch, dass Eltern aus den oberen 40 Prozent der Einkommensverteilung bereit wären, noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen. Für die nahe Zukunft sollte es also darum gehen, diese Zahlungsbereitschaft abzuschöpfen und am Flickenteppich zu arbeiten. Einheitliche und verbindliche bundesweite Regelungen zu den Kita-Gebühren sowie eine progressive Ausgestaltung der Kita-Beiträge wären sinnvoll. Ebenso könnten einheitliche Regelungen für die Gebührenbefreiung unterer Einkommensgruppen dazu beitragen, dass die relative Belastung dieser reduziert wird.

Wie jedoch ist mit dem Argument umzugehen, dass die schulische Bildung gebührenfrei ist? Hier könnte an der Praxis einiger Bundesländer angesetzt werden, deren Gebührenregelung vorsieht, dass einige Stunden pro Tag für jedes Kind gebührenfrei zur Verfügung stehen und darüber hinaus sozial gestaffelte Gebühren erhoben werden. Dieser Weg erscheint vielversprechend, wenn die vorhandene Zahlungsbereitschaft genutzt werden soll. In jedem Fall ist aber eine größere Bundesbeteiligung erforderlich, wenn es nicht dem Zufall überlassen werden soll, welche frühe Bildung Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes, des elterlichen Einkommens und Bildungshintergrundes erfahren.

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