Süddeutsche Zeitung

Forum:Weg mit der Falle!

In Deutschland gibt es ein Recht auf Teilzeit, aber kein Rückkehrrecht in Vollzeit. Das ist ungerecht und schadet der Gesellschaft. Die Politik müsste einen neuen Weg unterstützen und Betriebe fördern. Ein Gastbeitrag von Enzo Weber.

In Deutschland gibt es ein Recht auf Teilzeit, wenn dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Weg zur Arbeitszeitreduktion steht also normalerweise offen. Zu einer umfassenden Arbeitszeitflexibilität für Beschäftigte fehlt aber noch eines: ein Recht, wieder in Vollzeit zurückzukehren. Dieses wird derzeit intensiv und kontrovers diskutiert. Mehrere Parteien haben es in ihre Wahlprogramme aufgenommen. Im Zuge der nächsten Regierungsbildung wird das Thema absehbar eine wichtige Rolle spielen. Auch die aktuelle Forderung der IG Metall nach einer auf zwei Jahre befristeten individuellen 28-Stunden-Woche ist in diesem Kontext zu sehen, da hierdurch das bestehende Recht auf Teilzeit durch eine Wiederaufstockungsgarantie ergänzt würde.

Ein Rückkehrrecht in Vollzeit trifft aus zwei Gründen den Nerv der Zeit. Erstens könnte so Arbeitszeit-Flexibilität über den Lebensverlauf hinweg ermöglicht werden. Menschen sind in unterschiedlichen Lebensphasen verschieden stark belastet. Persönliche Präferenzen ändern sich im Zeitverlauf. Frauen sind heute meist erwerbstätig, das einst typische Familienmodell mit einem Alleinverdiener gehört weitgehend der Vergangenheit an. Hinzu kommt: Das Erwerbsleben verlängert sich. Damit steigen die Flexibilitätsbedarfe der Arbeitnehmer.

Zweitens würde ein Rückkehrrecht dazu beitragen, die starre Trennung von Teilzeit und Vollzeit aufzulösen. In Teilzeit gibt es oft geringere Löhne, weniger Weiterbildungsmöglichkeiten und schlechtere Karriereoptionen. Gerade Frauen wird oft die "Teilzeitfalle" zum Verhängnis: Wurde die Arbeitszeit typischerweise nach der Geburt von Kindern verringert, wird der Teilzeit-Pfad selbst mit dem Älterwerden der Kinder oft nicht mehr in Richtung Vollzeit verlassen. Da die Entwicklungsmöglichkeiten bei Teilzeitjobs häufig eingeschränkt sind, gehen Potenziale vieler gut ausgebildeter Frauen verloren - und zwar nicht nur den Betroffenen selbst, sondern auch der mit zunehmender Arbeitskräfteknappheit konfrontierten Volkswirtschaft als Ganzes. Ein Rückkehrrecht in Vollzeit könnte dies vermeiden, indem die Durchlässigkeit zwischen Voll- und Teilzeit erhöht und auch die Zurücksetzung von Teilzeitbeschäftigten vermindert wird.

Dies wäre auch für Arbeitszeitentscheidungen von Männern ein wichtiges Signal. Deren Teilzeitanteil hat sich zwar erhöht, aber auf nach wie vor geringem Niveau. Zudem ist die Teilzeit hier deutlich häufiger als bei Frauen unfreiwillig. Dennoch sind auch hier Veränderungen im Gang: Mittlerweile äußern viele Väter den Wunsch, sich mehr Zeit für die Erziehung ihrer Kinder nehmen zu können. Wirkliche Konsequenzen für die Arbeitszeit folgen aber in den wenigsten Fällen.

Diese Wünsche ließen sich besser in eine vorübergehende Arbeitszeitreduktion ohne Angst vor dem Karriereknick umsetzen. Das wiederum würde den Partnerinnen helfen, den konventionellen 20-Wochenstunden-Pfad zu verlassen.

Gesellschaftliche Entwicklungen sprechen also für die Überlegung eines Rückkehrrechts in Vollzeit. Es geht dabei nicht nur um die Frage von Arbeitsorganisation, sondern wesentlich um sozialen Fortschritt. Wie so oft bei beschäftigungspolitischen Maßnahmen drohen aber auch beim Rückkehrrecht Risiken und Nebenwirkungen. In einem Arbeitsmarkt braucht es immer zwei Seiten - man darf die Rechnung nicht ohne diejenigen machen, die Beschäftigung überhaupt erst schaffen. Die Betriebe müssten die zusätzliche Flexibilität der Beschäftigten in ihrer Organisation auffangen. Auch die Flexibilität der Betriebe ist aber entscheidend, nicht zuletzt in Wirtschaftskrisen wie der großen Rezession 2009, in der sie den deutschen Arbeitsmarkt vor größerem Schaden bewahrte. Forschungsergebnisse zeigen zudem, dass die fortschreitende Digitalisierung die Flexibilitätsanforderungen noch erhöhen wird.

Der betrieblichen Seite ist in zweierlei Hinsicht Rechnung zu tragen. Zum einen dürfte ein Rückkehrrecht in Vollzeit nicht schrankenlos ausgeübt werden. Arbeitszeitreduktion und -erhöhung müssten mit hinreichender Vorlaufzeit sowie einer Abstimmung der Wechseltermine erfolgen. Auch wären dringende betriebliche Gründe zu berücksichtigen, die einer Arbeitszeitänderung entgegenstehen können. Die engeren Restriktionen kleinerer Betriebe wären hier besonders zu beachten, möchte man vermeiden, deren Beschäftigte von einem Rückkehrrecht in Vollzeit ganz auszuschließen. Die in Deutschland sehr gut eingespielten Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen auf tariflicher und betrieblicher Ebene müssen genutzt werden, um zu tragfähigen Lösungen in der betrieblichen Praxis zu kommen.

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, wie Betriebe auf einen vorübergehenden Stundenausfall reagieren werden. Gelingt dies nicht durch organisatorische Änderungen, könnte die Lücke durch Einstellung von Minijobbern, Einsatz von Leiharbeit, zusätzliche befristete Stellen oder Überstunden von Kollegen kompensiert werden. All dies wäre sicherlich nicht im Sinne einer sozial fortschrittlichen Regulierung. Deshalb müssen die Betriebe bei einem Rückkehrrecht in Vollzeit angemessen unterstützt werden.

Arbeitgeber sollten von der Politik finanziell gefördert werden

Ziel muss es sein, dass als Reaktion auf Arbeitszeitreduktionen gute - also unbefristete und sozialversicherungspflichtige - Beschäftigung geschaffen wird. Weil das für Arbeitgeber mit offensichtlichen Kosten verbunden ist, sollte dieser Weg durch die Politik auch finanziell gefördert werden. Die Förderung könnte über einige Jahre verteilt und vollständig erst ausgezahlt werden, wenn der Neueingestellte bei Wiederaufstockung der Arbeitszeit noch im Betrieb tätig ist. Da die Hürden zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Kleinbetrieben besonders hoch sind, sollte hier eine umfangreichere Förderung angesetzt werden. Zudem behalten Kleinbetriebe ohnehin aufgrund der Ausnahmeregelung im Kündigungsschutzgesetz größere Flexibilität.

Wenn die Unterstützung wirken soll, müsste der jährliche Förderbetrag im vierstelligen Bereich liegen; je nach Inanspruchnahme könnte das insgesamt auf einige Milliarden Euro im Jahr hinauslaufen. Das wäre es aber wert, denn ansonsten droht ein gut gemeintes und fortschrittliches Rückkehrrecht faktisch in Richtung eines Zwei-Klassen-Arbeitsmarkts zu wirken.

Eine solche Zweiteilung ist derzeit in vielen Ländern eine zentrale arbeitsmarktpolitische Herausforderung und auch in Deutschland ein Thema. Dagegen müssen Anreize für eine Arbeitszeitverteilung auf gute Jobs gesetzt werden.

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SZ vom 04.12.2017
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