Süddeutsche Zeitung

Forum:Nierentausch in Zeiten des Mangels

Die Überkreuzspende erlaubt es potenziellen Spendern, ihren Wunsch zu realisieren.

Von Axel Ockenfels und Thomas Gutmann

In Deutschland erleiden jedes Jahr viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Niere stehen, irreversible Gesundheitsschäden, weil kein geeignetes postmortal entnommenes Spenderorgan für eine Transplantation zur Verfügung steht. Personen, die sich "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen", wie zum Beispiel Verwandte und Ehegatten, können dem Gesetz nach eine Niere auch unter Lebenden spenden. Gesunde Spender können die Lebensqualität und Lebenserwartung ihrer Nächsten grundlegend verbessern.

Nieren von Nahestehenden können allerdings häufig aufgrund von Gewebeunverträglichkeit nicht transplantiert werden. In einem solchen Fall könnte ein Nierentausch das Problem beheben. Angenommen, Sie können Ihrem Kind wegen Inkompatibilität keine Niere spenden, und mir geht es genauso. Doch Sie könnten meinem Kind und ich Ihrem eine Niere spenden. Dann könnten wir mit einer "Überkreuzspende" unseren Kindern Hoffnung auf ein längeres Leben und eine höhere Lebensqualität schenken.

Das Problem: In Deutschland dürften wir nicht helfen, ja diese Hilfe ist bei Strafe (für den Arzt) verboten, wenn innerhalb der jeweiligen Spender-Empfänger-Paare das geforderte Näheverhältnis nicht besteht. So müssen wir schlimmstenfalls zusehen, wie unsere Kinder irreversible Schädigungen erleiden oder gar auf der Warteliste sterben, obwohl es mit der Überkreuzspende einen möglichen Ausweg gäbe. Ein oft vorgebrachter Grund für das Verbot ist eine grundsätzliche Ablehnung des Reziprozitäts- (also Gegenseitigkeits-) Prinzips bei Organzuteilungen: Ich spende in unserem Beispiel Ihrem Kind eine Niere in der Erwartung, dass Sie meinem Kind spenden. Doch überzeugt die Kritik eines Gegenseitigkeitsverhältnisses bei der Überkreuzspende nicht: Mein Handeln ist ebenso wie das Ihre - ganz wie bei der direkten Spende - vom Hilfswunsch für unser eigenes Kind getragen. Reziprozität ist nicht der Grund für die Spende, sondern ermöglicht sie nur. Ich nehme Ihre Hilfe zur Erfüllung meines Wunsches so in Anspruch wie die des Transplantationsarztes, ohne den ich meinem Kind auch nicht helfen könnte. Da mein altruistisches Motiv bei der direkten Nierenspende ethisch zulässig ist, kann es bei der Überkreuzspende nicht ethisch inakzeptabel sein.

Es werden auch weder Preise für Nieren gezahlt noch wird Handel mit Nieren betrieben. Auch das Argument, dass ein so genanntes Poolmodell, bei dem potenzielle Überkreuzspender zentral registriert und zugeteilt werden, zu einem erhöhten Risiko von Organhandel führen könnte, überzeugt nicht. Eine missbrauchssichere organisatorische Umsetzung eines Nierenpools ist möglich, wie Erfahrungen im Ausland beweisen.

Zudem kann den beteiligten Paaren jeweils Anonymität garantiert werden. Dies unterbindet zuverlässig jede Reziprozität zwischen den Paaren, und hält zugleich das altruistische Spendenmotiv gegenüber dem Nahestehenden intakt. Die jetzige Rechtslage verleitet dagegen dazu, eine nicht existente enge persönliche Beziehung vorzugaukeln. Dies schafft eine rechtliche Grauzone und damit erst den Raum für erhöhten Druck und Manipulationen.

Dennoch sprach sich eine Mehrheit der "Enquête-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestags im Jahre 2005 gegen die Ermöglichung des Nierentauschs aus.

Sie argumentierte, dadurch würde unter anderem der "psychische und soziale Druck auf potenzielle Spender (. . .) steigen, weil die medizinischen Grenzen entfallen, die eine Spende für die nahe stehende Person ausschließen". Doch auch dieses Argument überzeugt nicht. Eine Entscheidung für oder gegen eine Spende kann ja nur für den Fall getroffen werden, dass die "medizinischen Grenzen entfallen".

Die Ansicht, es sei besser, potenzielle Spender durch ein Verbot davor zu schützen, eine vielleicht schwierige Entscheidung treffen zu müssen, als ihnen die Möglichkeit zu lassen, einen nahestehenden Menschen zu retten, ist nicht nachvollziehbar. Sie müsste sonst ja in letzter Konsequenz zu dem Verbot jedweder Lebendspende führen.

Die Überkreuzspende erlaubt es Menschen, die umfassend über Risiken und Chancen informiert wurden und helfen wollen, ihren großmütigen Wunsch zu realisieren. Die Überkreuzspende kann zugleich bei geeigneter institutioneller Umsetzung und bestmöglicher Aufklärung die berechtigten Interessen derjenigen Menschen schützen, die nicht spenden möchten.

Schließlich kann sie, gewissermaßen als Nebeneffekt, durch die Verkürzung der Dialysezeiten die Qualität der Lebendnierenspenden und den Transplantationserfolg erhöhen, und gleichzeitig die Gesundheitsausgaben reduzieren, da die Kosten einer Dialyse die einer Transplantation in der Regel weit übersteigen. Doch in Deutschland ist die Überkreuzspende verboten. Damit wird kriminalisiert, was ansonsten in unserer Gesellschaft als zutiefst altruistischer Akt mit höchster sozialer Anerkennung ausgezeichnet wird.

Das muss nicht so sein. Andere Länder wie zum Beispiel Australien, Belgien, England, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Schottland, Schweden, Spanien, Südkorea, Rumänien, Türkei und die USA haben in den letzten Jahren Nierentausch-Programme eingeführt.

Ähnliche Anstrengungen, Knappheit und unbefriedigenden Zuteilungsverfahren entgegenzuwirken, gibt es für Blutspenden und viele andere Bereiche. Hier kommen vielfältige Variationen in Betracht; bei Nierenspenden auch ein Ringtausch, bei dem mehr als zwei Paare beteiligt sind, sowie längere Ketten von Nierentauschen. Erfolgreiche Fallstudien in zahlreichen ökonomischen und sozialen Kontexten zeigen, dass es möglich ist, Vorteile gegenseitiger Hilfe ohne deren Nachteile zuzulassen. Institutionen lassen sich gestalten. Das institutionelle Design der verschiedenen Varianten des Nierentauschs kann sich auf die im Jahr 2012 durch einen Nobelpreis gewürdigten bahnbrechenden Arbeiten von Alvin Roth von der Stanford Universität stützen.

Es ist den Betroffenen in Deutschland zu wünschen, dass Politik und Ärzte die ethischen, ökonomischen und rechtlichen Perspektiven der Überkreuzspende im Lichte der internationalen Erfahrungen neu auf die Tagesordnung setzen. In den USA wurden in den letzten Jahren einige tausend Transplantationen durch Nierentausch ermöglicht, mit steigender Tendenz.

Wenn man in einer ersten Annäherung die Zahlen aus den Niederlanden hochrechnet, könnten jedes Jahr in Deutschland etwa 130 Nierenpatienten allein bei Einführung von Überkreuzspenden zusätzlich versorgt werden.

Wir sollten keine Zeit verlieren.

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Quelle:
SZ vom 14.03.2016
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