Süddeutsche Zeitung

Forum:Minijobs sind aus der Zeit gefallen

Heute besteht ungeachtet der aktuellen Kriseneffekte in vielen Bereichen Arbeitskräfteknappheit, die sich mit der bevorstehenden Verrentung der Babyboomer noch verschärfen wird.

Von Enzo Weber

Heute besteht ungeachtet der aktuellen Kriseneffekte in vielen Bereichen Arbeitskräfteknappheit, die sich mit der bevorstehenden Verrentung der Babyboomer noch verschärfen wird.

Corona hat die Stärken, aber auch die Schwachpunkte unseres Arbeitsmarkts deutlich vor Augen geführt. Gerade Minijobs verschwanden ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu Hunderttausenden binnen kürzester Zeit. Der Negativtrend ist vorerst gestoppt, aber angesichts der Infektionsdynamik ist die Krise noch nicht vorbei. Dabei haben Minijobs ohnehin ein offensichtliches Problem: Erhöht sich bei einem Einkommen von 450 Euro der Stundenlohn, kann man nur die Stundenzahl reduzieren, wenn die Geringfügigkeitsgrenze weiter eingehalten werden soll. Man könnte die Verdienstgrenze anheben, aber wäre das der richtige Weg?

Nebenjobs tragen weniger zur sozialen Sicherung bei

So würde man kleine gering entlohnte Jobs auf Dauer begünstigen, durch komplette Steuer- und Abgabenfreiheit für den Arbeitnehmer. Die Minijob-Idee mag im vorletzten Jahrzehnt nachvollziehbar gewesen sein, um irgendwie Bewegung in den Arbeitsmarkt zu bringen. Aber heute besteht ungeachtet der aktuellen Kriseneffekte in vielen Bereichen Arbeitskräfteknappheit, die sich mit der bevorstehenden Verrentung der Babyboomer noch verschärfen wird. Trotz des lange Zeit enormen Beschäftigungswachstums dümpelte die Produktivitätsentwicklung vor sich hin. Ein erfolgreicher Neustart der Arbeitsmarktentwicklung nach Corona muss über Klasse statt Masse laufen. Soziale Absicherung, berufliche Entwicklung, Weiterbildung: alles das ist bei Minijobs aber kaum gegeben.

Aber würde man ohne die Begünstigung von Minijobs den Betroffenen nicht einen Teil ihres ohnehin niedrigen Verdienstes nehmen? Auf den ersten Blick und aus der Sicht des Einzelnen scheint dieser Schluss naheliegend. Aber wenn die generelle Steuer- und Abgabenbefreiung für Minijobber nicht fortgeführt wird, steigen auch die Löhne. Da bei den Minijobs derzeit für die Beschäftigten brutto für netto gilt, sind viele bereit, zu niedrigeren Bruttolöhnen zu arbeiten. Dieses niedrige Lohnniveau etabliert sich dann im Markt, und so machen Minijobber heute einen erheblichen Teil des Niedriglohnsektors aus. Ohne die Befreiung würde dieser Effekt rückgängig gemacht, die Bruttolöhne würden also höher liegen.

Nicht zu vergessen: Sozialabgaben sind nicht nur Kosten, sondern es gibt auch eine Gegenleistung, vor allem Rentenansprüche und Anwartschaftszeiten. Und wer nur das Einkommen aus dem Minijob bezieht, liegt unter dem persönlichen Einkommensteuerfreibetrag, zahlt also ohnehin keine Steuern. Das wäre etwa bei minijobbenden Studierenden der Fall. Ein paar erste Rentenbeiträge würden hier auch nicht schaden, und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wären nicht notwendig.

Auch für minijobbende Rentner gilt: Sozialbeiträge können die Rente weiter erhöhen, und Arbeitslosenversicherung fällt für sie nicht an. Wer als Rentner insgesamt nur ein niedriges Einkommen hat, zahlt ebenfalls kaum oder keine Steuern. Und geht es um höhere Gesamteinkommen, ist eine Steuerbefreiung von Arbeitseinkommen sozialpolitisch nicht nötig.

Unter dem Steuerfreibetrag blieben auch hinzuverdienende Hartz-IV-Empfänger. Auch Sozialbeiträge führen hier normalweise zu keinen Einbußen: Wenn sie nicht anfallen, liegt zwar das Arbeits-Nettoeinkommen höher. Dafür reduziert sich dann aber durch die Anrechnungsregeln die Grundsicherung entsprechend.

In einer Hinsicht ist die Minijobregelung besonders kritisch. Bei Ehepartnern besteht ein erheblicher Fehlanreiz, die Arbeitszeit nicht über einen Minijob hinaus auszuweiten, weil sonst der unter Umständen sehr hohe gemeinsame Grenzsteuersatz im Ehegattensplitting fällig wird und man die Krankenversicherung auch über die Ehegattenmitversicherung bekommt. Das betrifft in aller Regel Frauen, und so verstetigt die Minijobregelung längst überkommene Rollenbilder. Dabei liegt die Erwerbsbeteiligung von Frauen heute in vielen Altersgruppen nur noch unwesentlich unter

derjenigen der Männer. Vorrangig ist jetzt also nicht mehr unbedingt, Frauen überhaupt in den Arbeitsmarkt zu bringen, sondern eine umfassendere und nachhaltigere berufliche Entwicklung, ohne dabei in der Minijobfalle hängenzubleiben.

Fehlanreize setzt auch die Regelung, den ersten Nebenjob bis 450 Euro steuer- und abgabenfrei zu stellen. Nebenjobs tragen so weniger zur sozialen Sicherung bei, und die meisten dürften auch kaum zu beruflichem Fortkommen führen. Gerade für Menschen im Niedriglohnbereich muss dagegen eine bessere Arbeitsmarktintegration in einem Hauptjob unterstützt werden. Und dass Spitzenverdiener ihr Nebenjob-Einkommen steuerfrei erhalten, ist ohnehin skurril.

Sicherlich kann eine soziale Absicherung allein aus einem 450-Euro-Gehalt nicht gewährleistet werden. Allein damit kann man allerdings ohnehin nicht auf Dauer seinen Lebensunterhalt bestreiten. Bei sozialer Absicherung muss es darum gehen, Beiträge aus verschiedenen Einkommensquellen über den Lebensverlauf zu sammeln. Zudem zeigen repräsentative Befragungen, dass sich rund die Hälfte der Minijobber eine deutlich höhere Arbeitszeit wünscht - und mit einem weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten könnte das Potenzial noch zunehmen.

Blicken wir auf die Wirtschaft, hier steht für viele Betriebe die Flexibilität der Minijobs im Vordergrund. Genau diese Flexibilität würde sogar steigen, wenn bei der Personalplanung keine Einkommensgrenzen mehr zu berücksichtigen wären. Diese stünden einer freien Wahl der Arbeitszeit nicht mehr im Weg, würde alle Beschäftigungsverhältnisse rechtlich gleichbehandelt.

Unter dem Strich könnten Minijobs teurer werden, was sicherlich das Risiko birgt, dass manche wegfallen. Eine Verteuerung gab es allerdings auch bei der Mindestlohneinführung. Damals sank die Zahl der Minijobs nur um zwei Prozent, und ein guter Teil davon wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt.

Schwarzarbeit könnte gerade durch die Minijobregelung begrenzt bleiben, wird öfters argumentiert. Hier muss ordentlich kontrolliert werden, und zudem sind auch Minijobs nicht vor Missbrauch gefeit: Für den Fall einer Kontrolle lässt sich durch die Meldung eines Minijobs für Beschäftigung, die eigentlich in Vollzeit stattfindet, ein legaler Anstrich erreichen. Eine Sonderregelung für Privathaushalte könnte man aber in Betracht ziehen, da Kontrollen hier kaum praktikabel sind und eine legale Beschäftigung so einfach wie irgend möglich bleiben muss.

Von verschiedenen Seiten zeigt die Argumentation, dass es sich lohnt, nach der Corona-Krise eine Reform der Minijobs anzugehen. Für die künftige Arbeitsmarktentwicklung fahren wir mit regulären Jobs perspektivisch besser.

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