Süddeutsche Zeitung

Forum:Fördern statt fordern

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Ein sozialer Arbeitsmarkt, auf dem Mindestlohn gezahlt wird, könnte Hartz-IV-Beziehern aus der Grundsicherung heraushelfen.

Von Jürgen Schupp

An diesem Montag findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Hartz IV und insbesondere zur Sanktionspraxis statt. Die Neuordnung des Sozialsystems wird 17 Jahre alt, und man muss festhalten: Im Zweiklang Fördern und Fordern, der Pate der neuen Architektur war, hat das Fordern die Oberhand gewonnen, während das Fördern zunehmend kleingeschrieben wird. Die angestrebte Symmetrie zwischen Rechten ("Ich habe ein Recht darauf, in einer schwierigen Phase meines Lebens finanziell und bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt zu werden") und Pflichten ("Ich muss alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, um dem Steuerzahler nur so lange wie wirklich nötig auf der Tasche zu liegen") ist seit geraumer Zeit aus der Balance geraten. Die hohe Zahl der jährlich verhängten Sanktionen ist ein Beleg dafür.

Sanktionen werden im gegenwärtigen Grundsicherungssystem bei Pflichtverletzungen verhängt, und zwar in Form von Leistungskürzungen. Wie bereits vor drei Jahren bei einer ähnlichen Veranstaltung dürfte auch am Montag im Bundestag die Sinnhaftigkeit der Strafmaßnahmen infrage gestellt werden. Gerade die negativen Folgen drastischer Strafen gegenüber jungen Menschen dürften thematisiert werden. Auch eine viel grundsätzlichere Frage steht auf der Tagesordnung, nämlich, ob man von einem Existenzminimum überhaupt etwas kürzen darf. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Mechanismen ebenfalls.

Es gibt zahlreiche Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen, aber keine beantwortet zuverlässig die Frage, ob diese wirklich einen Beitrag zu einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leisten. Hinzu kommen weitere Fragen zu den sozialen, gesundheitlichen sowie psychosozialen Nebeneffekten der Sanktionspraxis, von der Angst bislang nicht Sanktionierter ganz zu schweigen.

Im vergangenen Jahr wurden rund 950 000 Sanktionen verhängt. In 639 000 Fällen wurde dagegen Widerspruch eingelegt, dem in rund einem Drittel der Fälle stattgegeben wurde. Die Bundesregierung gibt zu, keine Erkenntnisse darüber zu haben, wie viel Personal- und Sachkosten durch die Klage- und Widerspruchsbearbeitungen jährlich entstehen.

Belegt ist allerdings, dass Sanktionen tatsächlich dazu führen, dass mehr Menschen eine Beschäftigung aufnehmen. Ob dies auch nachhaltig zu einer besseren beruflichen Integration führt als sanktionsfreie Förderung, wissen wir nicht. Fast zwei Drittel der Mittel der Bundesagentur für Arbeit fließen in die Verwaltung und lediglich 38 Prozent in die Vermittlung von Arbeit, auch dies ist ein Beleg dafür, dass die Balance nicht mehr stimmt.

Vier Milliarden Euro sollen jenen zugutekommen, die seit sechs Jahren arbeitslos sind

Zwar ist nicht zu erwarten, dass die Sanktionspraxis in dieser Legislaturperiode grundsätzlich infrage gestellt oder gar abgeschafft wird, aber es wäre für künftige Diskussionen viel gewonnen, wenn die Öffentlichkeit besser und umfassender über Wirkungen, Kosten und Nutzen von Sanktionen informiert würde. Modellprojekte sowohl mit einer milderen Sanktionspraxis als auch mit einer befristeten Aussetzung der Strafen könnten hierzu wertvolle Erkenntnisse liefern.

Nicht nur beim Fordern muss sich etwas ändern, auch die Mechanismen des Förderns müssen weiterentwickelt werden. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil will im Sommer eine Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende vorlegen. Ziel ist es, den Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit langfristiger Perspektive anzubieten - anstelle von "kurzatmigen Maßnahmen, die nichts bringen". Vier Milliarden Euro zusätzliche Mittel sollen denjenigen zugutekommen, die bereits mindestens sechs Jahre arbeitslos sind, in Form von rund 150 000 Stellen auf einem neuen sozialen Arbeitsmarkt. Gerade Langzeitarbeitslose stehen oft vor großen Hemmnissen, was die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit angeht, und brauchen dabei ein gezieltes Coaching.

Warum aber warten, bis jemand sechs Jahre ohne Arbeit gewesen ist, bevor er oder sie Anspruch auf eine solche Stelle hat? Es wird argumentiert, dass das Angebot sich in erster Linie an diejenigen richten soll, die auf dem regulären, dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt, praktisch nicht mehr zu vermitteln sind. Das mag plausibel sein, aber auch oder gerade "frische" Langzeitarbeitslose - Menschen, die seit maximal zwei Jahren ohne Job sind - sollten die Chance bekommen, rasch aus dem Leistungsbezug herauszukommen, der sich für die Betroffenen allzu oft zur Dauerschleife entwickelt.

Ein Modell für solche Passiv-Aktiv-Transfers, die es Menschen erlauben, nicht mehr nur passiv Leistungen zu empfangen, sondern für eine Tätigkeit entlohnt zu werden, hat der Berliner Bürgermeister Michael Müller vorgeschlagen. Ähnliche Modellprojekte haben in einigen Bundesländern bereits durchaus Erfolge gezeigt. Wird Mindestlohn gezahlt und wird die Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt - ganz anders als bei den bestehenden Ein-Euro-Jobs -, gelingt es in der Regel den Betroffenen, aus dem System der Grundsicherung herauszukommen.

Wenn aber dieser soziale Arbeitsmarkt erst nach mehreren Jahren zugänglich ist, sollten die Erwartungen der großen Koalition an die gesellschaftliche Akzeptanz der Reform nicht zu hoch sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein solches Angebot ausschließlich freiwillige Teilnahme voraussetzt, aber auch dann, wenn die Nicht-teilnahme sanktioniert wird.

Die Inanspruchnahme dieses neuen Instruments sollte nicht nur ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen, sondern auch eine Selbstverpflichtung zur Weiterqualifizierung enthalten. So hätten die Betroffenen eine faire Chance, rasch in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln und auch nicht auf einer subventionierten Stelle mit Mindestlohn "kleben zu bleiben". Die bisherige Länge der Erwerbskarriere könnte - wollte man nicht allen Langzeitarbeitslosen ein Angebot unterbreiten - auch zu den Anspruchskriterien zählen: Das würde sicherlich das in den letzten Jahren verloren gegangene Empfinden sozialer Gerechtigkeit stärken, denn der abrupte Übergang in Hartz IV, egal wie lange man davor gearbeitet hat, wird als unfair empfunden.

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SZ vom 04.06.2018
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