Forum:Firmendaten frei Haus

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Katy Perry Anfang Mai bei einem Auftritt in Berlin. Der Star sucht die Öffentlichkeit, dann verkaufen sich auch die Produkte unter dem eigenen Namen besser. Seine Kosmetikprodukte vertreibt der US-Konzern Coty, der wiederum der deutschen Unternehmerfamlie Reimann gehört. Die Gesellschafter meiden die Öffentlichkeit. Das könnte sich ändern, wenn in einem Transparenzregister Vor- und Nachname und andere Daten genannt werden müssen. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Die Europäische Union will das gläserne Unternehmen einführen. Doch schrankenlose Publizität schadet dem Mittelstand.

Von Rainer Kirchdörfer

Wie viel jemand verdient und was er an Steuern zahlt, geht niemanden etwas an. Im privaten Bereich ist der Schutz persönlicher Daten selbstverständlich. Das ist gesellschaftlicher Konsens. Anders sieht es mit dem Datenschutz für Unternehmen aus. Vor wenigen Tagen hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, um eine folgenschwere Initiative des europäischen Gesetzgebers umzusetzen: Vorgesehen ist, dass Gesellschafter von Familienunternehmen die Öffentlichkeit in einem Transparenzregister über ihre persönlichen Verhältnisse informieren müssen.

Es ist nicht die einzige Initiative, die darauf abzielt, "gläserne Unternehmen" zu schaffen. Das ist besonders für die Familienunternehmen ein gravierendes Problem: Denn mit der Preisgabe des Datenschutzes gehen für Gesellschafter von Familienunternehmen nicht nur persönliche Sicherheitsrisiken einher, sondern sie führen auch zu Nachteilen im Wettbewerb. Konkurrenten erhalten tiefen Einblick in interne Strukturen.

Worum geht es? In der Europäischen Union ist das Transparenzregister eingeführt worden, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu bekämpfen. In das Register müssen sich maßgebliche Gesellschafter von Unternehmen eintragen. Bisher können Behörden das Transparenzregister auswerten. Auch Journalisten dürfen bei berechtigtem Interesse das Verzeichnis nutzen. An der geltenden Regelung haben Familienunternehmen wenig auszusetzen. Doch von 2020 an wird das Transparenzregister für jedermann einsehbar.

Die neue Publizität greift in die Privatsphäre der Familienunternehmer ein. Denn öffentlich zugänglich werden Vor- und Nachname, Geburtsmonat und Geburtsjahr, das Wohnsitzland sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Mit Hilfe des Registers kann sich künftig jeder Einzelne über persönliche Merkmale von Gesellschaftern informieren. Das hat Konsequenzen für die Lebensführung der Betroffenen. Nicht selten sind Gesellschafter außerhalb des Unternehmens in einem völlig anderen Beruf tätig. Sie werden mit dem Transparenzregister in die Öffentlichkeit gezerrt - ob sie wollen oder nicht.

Die Europäische Kommission und das Europaparlament wollen bei der Aushöhlung des unternehmerischen Datenschutzes sogar noch einen Schritt weiter gehen. Sie wollen auch die Gewinn- und Steuerdaten großer Familienunternehmen, nach einzelnen Ländern aufgeschlüsselt, ins Internet stellen. Betroffen sind davon Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro. Das sogenannte Country-by-Country-Reporting ist zwar schon heute vorgeschrieben, doch es ist bisher vertraulich: Einsicht haben allein die Behörden. Dabei sollte es aus Sicht der Familienunternehmen auch bleiben. Finanzbehörden können die Steuerdaten austauschen, um Zahlungen an den Fiskus im Vergleich zu anderen Landesgesellschaften zu analysieren. Damit steht den staatlichen Stellen eine wirkungsvolle Kontrolle zur Verfügung. Dass es bei der bestehenden Regelung bleibt, dafür setzt sich eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten ein, unter anderem die Bundesregierung. Das ist aus Sicht der Familienunternehmen zu begrüßen.

Die Befürworter begründen ihre Forderung nach vollkommener Offenlegung mit einem Mehr an Steuergerechtigkeit. Das geht an der Sache vorbei. Die Allgemeinheit kann schwerlich beurteilen, ob Gewinn und Steuern angemessen sind. Das ist Sache der Finanzbehörden. Deshalb sollten auch nur staatliche Stellen Einblick in das Country-by-Country-Reporting nehmen. Mit dieser Meinung steht die Stiftung Familienunternehmen nicht allein da. Diese Auffassung vertritt auch die Industrieländerorganisation OECD. Die OECD setzt seit Jahrzehnten internationale Standards für einen fairen Steuerwettbewerb. Deren Meinung sollten die Verfechter der Steuerpublizität ernst nehmen.

Für die großen Familienunternehmen brächte die Publizität schwerwiegende Nachteile. Denn damit würden die Familienunternehmen gleichsam auf dem Silbertablett serviert: Staatsfonds und Investoren außerhalb von Europa könnten sich anhand der frei verfügbaren Daten Übernahmekandidaten aussuchen. Zur Ironie europäischer Politik gehört, dass diese Investoren - wenn sie etwa aus dem asiatischen Raum kommen - nicht einmal einen Bruchteil der Informationen liefern müssen, die in Europa vorgeschrieben sind.

Gegenwärtig wird in Brüssel, Berlin und Paris über eine europäische Industriepolitik diskutiert. Viel wäre gewonnen, wenn Regierungen und Parlamente dabei auch die Interessen der Familienunternehmen im Blick hätten. Auf Familienunternehmen entfallen in Deutschland fast 60 Prozent der Arbeitsplätze. Informationen und Daten sind wichtige Währungen im Zeitalter der Digitalisierung. Wer diese Daten ohne Not freigibt, muss sich später nicht wundern, wenn andere Profit daraus ziehen.

Wie weit die vorgesehene Publizität ins unternehmerische Geschäft eingreift, macht ein Beispiel deutlich: Wenn ein Automobilkonzern die Margen seiner Zulieferer senken will, muss er sich dazu nur des Country-by-Country-Reporting bedienen. Er kann dann herausfinden, in welchen Ländern ein Zulieferer noch gute Gewinne macht, um ihn im Preis zu drücken. Denkbar ist auch, dass der Konzern die Zulieferer mit knappen, kaum noch auskömmlichen Renditen aussortiert. Schließlich ist der Konzern an einer zuverlässigen Lieferkette interessiert. Weil Familienunternehmen oft sehr erfolgreich in Nischenmärkten tätig sind, kann aus den offengelegten Zahlen leicht auf deren Kalkulation einzelner Produkte geschlossen werden. Damit werden auch Geschäftsmodelle kopierbar.

Diese ausufernde Publizität geht zu weit. Wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen zeigen deutlich: Mehrere diskutierte oder bereits beschlossene Transparenzauflagen verstoßen gegen den Datenschutz und sind verfassungsrechtlich und europarechtlich höchst bedenklich.

Die Forderung nach Transparenz hat sich inzwischen von ihrem ursprünglichen Zweck weit entfernt. Sie scheint zu einer Art politischem Allheilmittel geworden zu sein. Doch das Transparenzgebot muss in erster Linie für staatliches Handeln gelten. Privatwirtschaftliche Unternehmen unterliegen Gesetzen und halten ethische Standards ein. Sie sind aber keiner darüber hinausgehender gesellschaftlichen Kontrolle unterworfen, sondern in erster Linie ihren Eigentümern verantwortlich. Wer die Allgemeinheit zur Aufsichtsinstanz von Unternehmen ernennen will, verabschiedet sich von den Grundlagen unserer sozialen Marktwirtschaft.

© SZ vom 27.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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