Forum:Bitte nicht tricksen

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Liza Lovdahl-Gormsen ist Direktorin des Kartellrecht-Forums und Senior Research Fellow am British Institute of International and Comparative Law. Sie lehrt an der University of Manchester.

(Foto: oh)

Die Europäische Kommission stellt Apple im aktuellen Steuerstreit an den Pranger und verletzt damit ihre eigenen Regeln.

Von Liza Lovdahl-Gormsen

Wenn ein Land in der Europäischen Union seine Wirtschaft unterstützen will, dann muss es die gleichen Regeln für alle Unternehmen anwenden. Ganz gleich, ob diese aus dem Land selbst kommen oder ob sie ihren Hauptsitz im Ausland haben: Das Wettbewerbsrecht der EU gilt für alle. Jetzt aber will die Europäische Kommission mit Hilfe dieser Vorschriften an die Gewinne amerikanischer Unternehmen heran. So zumindest lautet der Vorwurf des US-Finanzministeriums. Anlass ist der Fall Apple, bei dem EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager von dem amerikanischen Unternehmen 13 Milliarden Euro zurückfordert.

Steuern für internationale US-Unternehmen fallen vorrangig in deren Heimat an, in den Vereinigten Staaten. Jedoch können die Firmen ihre Zahlung manchmal so lange hinauszögern, bis die Gewinne aus dem Ausland tatsächlich in die USA zurückfließen. Die EU-Kommission ist nun der Ansicht, die Steuer-Vereinbarungen zwischen Irland und Apple seien illegal. Mit dieser Entscheidung hebelt sie nicht nur internationale Initiativen zur Steuergerechtigkeit aus. Sie stellt auch den Ruf Europas als Investitionsstandort infrage.

Das Anliegen der Kommission ist durchaus lobenswert: Sie möchte die Steuergesetzgebung in Europa in Ordnung bringen, auch internationale Unternehmen sollen einen fairen Anteil übernehmen. Mit ihrem Kampf für mehr Steuergerechtigkeit ist die Kommission nicht allein: Die Industrieländer-Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat auf diesem Gebiet bereits große Fortschritte gemacht und auch auf internationaler Ebene Konsens erzielt.

Doch mit ihrem zweifelhaften Alleingang droht die Kommission, die hart erkämpften Erfolge bestehender Initiativen zu untergraben. Sie versucht, europäische Wettbewerbsregeln zu nutzen, um das internationale Steuerrecht zu beeinflussen. Das ist nicht nur unorthodox. Die Kommission läuft auch Gefahr, die Rechtstaatlichkeit zu unterwandern - mit ernsthaften Konsequenzen für Investitionen, Wachstum und Wohlstand in Europa.

So überrascht es nicht, dass die EU-Mitgliedstaaten sich seit Langem dagegen wehren, Teile ihrer Steuerhoheit an Brüssel abzutreten. Zu wichtig ist die Fiskalpolitik für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes. Zu individuell sind die Bedürfnisse der einzelnen Volkswirtschaften, als dass man sie einer gesamteuropäischen Steuerbehörde anvertrauen könnte.

Nun versucht die EU-Kommission also, durch Verfahren gegen einzelne Mitgliedstaaten die gesamte EU auf Linie zu bringen. Zusätzlich zum irischen Fall hat sie Verfahren gegen die Niederlande, Luxemburg und Belgien angestrengt. Diese Mitgliedstaaten verzerren, so der Vorwurf, den Wettbewerb, indem sie Firmen wie Starbucks, Amazon, Fiat und McDonald's eine steuerliche Vorzugsbehandlung geben. Damit begibt sich die EU auf sehr dünnes juristisches Eis.

Die EU sorgt für genau jene Wettbewerbsverzerrung, die sie eigentlich bekämpfen sollte

Nach Ansicht der Kommission haben nationale Steuerbehörden es zugelassen, dass multinationale Konzerne mit Verrechnungstricks ihre zu versteuernden Gewinne reduziert haben. Die Firmen sollen Preise fern vom Markt berechnet und damit gegen den sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz verstoßen haben. Diese Argumentation hat jedoch Lücken. Erstens ist der Fremdvergleichsgrundsatz kein Bestandteil des internationalen Rechts, und kein Mitgliedstaat ist ihm verpflichtet. Tatsächlich haben ihn einige Länder - darunter auch Irland - nicht in nationales Recht übernommen. Die Kommission hält dem entgegen, das Konzept habe seine Wurzeln im EU-Recht - und zwar unabhängig davon, ob es im nationalen Recht verankert sei. Ob diese Argumentation trägt, müssen nun die Gerichte entscheiden. Die Niederlande, Luxemburg und Belgien haben ihre Fälle vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gebracht.

Zweitens widerspricht der Ansatz der EU-Kommission zum Fremdvergleichsgrundsatz internationalen OECD-Standards. Die OECD warnt davor, marktübliche Preise zu ermitteln - denn das sei eine notorisch unexakte Wissenschaft, die Schätzen und Runden notwendig macht. Die Kommission glaubt jedoch, diese Preise ohne Probleme festlegen zu können. Jede Abweichung würde so zu einer Verletzung der Beihilfeverordnung. Das unterwandert nationale Steuergesetze, führt zu Unsicherheit und droht, der EU-Kommission das letzte Wort in einer Sache zu verschaffen, für die sie gar nicht zuständig ist.

Drittens hat die Europäische Kommission wenig getan, um darzulegen, dass die bemängelten Steuergesetze überhaupt einen Einfluss auf den Wettbewerb hatten. Das wäre aber die Grundvoraussetzung dafür, um überhaupt tätig zu werden. Sie muss aufzeigen, dass der Steuer-Deal einem einzelnen Unternehmen Vorteile verschafft hat.

Indem Brüssel versucht, multinationale Konzerne mit kleineren Unternehmen zu vergleichen, ignoriert die Kommission die Tatsache, dass Verrechnungspreisregeln per se nur auf multinationale Konzerne zutreffen können - und daher immer zu deren Vorteil erscheinen.

Das Paradoxe: Mit ihrer Initiative, eine Handvoll US-Unternehmen zu Nachzahlungen zu verpflichten, sorgt die EU-Kommission selber für genau jene Wettbewerbsverzerrung, die sie eigentlich bekämpfen sollte. In letzter Konsequenz verstärkt Brüssel Unsicherheit und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Schlimmer noch: Regeln im Nachhinein anzupassen, kommt einer Harmonisierung durch die Hintertür gleich und stellt eine Gefahr für die gesamte Europäische Union dar.

Das Referendum in Großbritannien hat dies ein weiteres Mal verdeutlicht: Der Brexit kam zu großen Teilen aus Angst vor einer ausufernden Macht Brüssels zustande. All jene, die von der Bedeutung der EU überzeugt sind und Europas Zukunft sichern wollen, müssen deshalb gerade jetzt darauf achten, dass Brüssel sein Mandat nicht überschreitet und dass die EU-Kommission die Souveränität der Mitgliedstaaten respektiert.

Das hohe Ansehen rechtsstaatlicher Prinzipien in der EU ist - zu Recht - eines der weltweiten Aushängeschilder der Union. Unternehmen investieren hier im Vertrauen auf Sicherheit, Verlässlichkeit und Stabilität. Mitgliedstaaten und ihre Bürger haben auch deshalb ein Recht darauf, dass sich die Union im Rahmen ihres Mandats bewegt.

Eine Steuerreform muss durch internationalen Konsens erreicht werden - und nicht durch kreatives Getrickse auf Ebene der Brüsseler EU-Kommission. Es steht schlicht zu viel auf dem Spiel.

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