Forderung der EU-Datenschützer:Recht auf Vergessen für Google.com

  • Google soll nach dem Willen der EU-Datenschützer bald auch Suchergebnisse auf der US-Seite zensieren - wenn diese aus Europa abgerufen wird. Damit soll ein Schlupfloch im sogenannten "Recht auf Vergessenwerden" geschlossen werden.
  • Dieses Recht erlaubt es EU-Bürgern seit einem EuGH-Urteil, bei der Suchmaschine die Löschung bestimmter mit ihrem Namen verknüpften Suchergebnisse zu beantragen.
  • Am Donnerstag will das EU-Parlament außerdem darüber abstimmen, die Kommission aufzufordern, die Suchmaschine von den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns abzuspalten.

Google soll auch .com-Suchergebnisse zensieren

Womöglich muss Google bald auch solche Suchergebnisse in Europa zensieren, die auf Google.com angezeigt werden. Dies ist das Ergebnis eines Treffens der EU-Datenschutzbeauftragten. Laut Bloomberg und dem Wall Street Journal ist es für Sprecherin Isabelle Falque-Pierrotin nicht ausreichend, dass Google nur solche Suchergebnisse dem sogenannten "Recht auf Vergessenwerden" unterwirft, die über Seiten wie Google.de oder Google.fr abgerufen werden. Stattdessen solle Google in Zukunft auch bei Suchanfragen über die .com-Webseite in die Ergebnislisten eingreifen, wenn der Internetnutzer in der EU sitzt. Außerdem soll Google Webseiten-Betreiber in Zukunft nicht mehr darüber informieren, wenn ein Link auf deren Angebot aus den Suchergebnissen gelöscht werden muss.

Google sah das bisher anders

Google-Chef Eric Schmidt hatte erst im Oktober gesagt, dass der Konzern die Richtlinie zur Löschung bestimmter Suchergebnisse aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht auf die US-Webseite der Suchmaschine ausweiten müsse. Google.com wickele laut Aussagen der EU-Kommission schließlich weniger als fünf Prozent aller europäischen Suchanfragen ab. Die Empfehlungen der Datenschutzbeauftragen der Mitgliedsländer sind für die Kommission nicht verbindlich, sie können aber zu Bußgeldern auf nationaler Ebene führen.

Das Recht auf Vergessenwerden

Der EuGH hatte im Mai entschieden, dass Google dazu verpflichtet ist, Informationen über EU-Bürger auf Nachfrage aus seinen Suchergebnissen zu entfernen. Google schaltete deshalb Ende Mai eine Website frei, auf der solche Anträge gestellt werden können. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen. Bis Oktober gingen bei Google laut eigenen Angaben fast 150 000 Löschanträge ein. Aus Deutschland kamen mehr als 25 000. Rund 42 Prozent der beanstandeten Links seien inzwischen aus den Suchergebnissen entfernt worden, in Deutschland 53 Prozent.

EU-Parlament stimmt über Empfehlung zur Google-Zerschlagung ab

Die verschärfte Forderung der EU-Datenschützer kommt für Google zu einem unangenehmen Zeitpunkt: Am Donnerstag will das Europäische Parlament darüber abstimmen, der EU-Kommission zu empfehlen, den Betrieb der Google-Suchmaschine von den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns abzuspalten. Seit fast fünf Jahren läuft ein Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission. Dabei geht es um den Vorwurf, Google zeige seine Treffer so an, dass bei bestimmten Suchen, etwa nach Reisen oder Restaurants, die eigenen Spezialsuchmaschinen aus dem Konzern gegenüber der Konkurrenz unfair bevorzugt werden.

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