Verbraucherschutz:Foodwatch: Jede dritte Lebensmittelkontrolle fällt aus

Lebensmittelkontrolle

Foodwatch-Untersuchungen zufolge fallen viele Lebensmittelkontrollen aus, vor allem in Berlin und Bremen.

(Foto: Uwe Anspach/dpa)
  • Laut Untersuchungen der Verbraucherorganisation Foodwatch fallen in Deutschland massenhaft Lebensmittelkontrollen aus.
  • Besonders eklatant ist offenbar die Lage in Berlin und Bremen.
  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant indes insgesamt weniger Kontrollen.

Etwa jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle in Deutschland fällt nach Informationen von Foodwatch aus, weil es den Aufsichtsbehörden an Personal fehle. Die Verbraucherorganisation hat die etwa 400 Behörden, die auf kommunaler Ebene für die Hygienekontrollen zuständig sind, zu ihrer personellen Ausstattung und zur Zahl ihrer Kontrollbesuche befragt. Die Auswertung liegt Welt und Bayerischem Rundfunk vorab vor.

Nach Angaben der Behörden hätten allein im Jahr 2018 etwa eine Viertelmillion der vorgesehenen Besuche bei Restaurants, Imbissen und Lebensmittelherstellern nicht stattgefunden. Mehr als 50 Ämter in Deutschland schafften nicht einmal die Hälfte der vorgegebenen Kontrollbesuche. Besonders eklatant seien die Behörden in Berlin und Bremen unterbesetzt. Dort seien mehr als die Hälfte der vorgesehenen Betriebsbesuche ausgefallen.

"Die Behörden verstoßen damit massiv gegen die Vorgaben, die den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen sollen", sagt Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. "Das von Bund und Ländern angestrebte Verbraucherschutzniveau wird systematisch verfehlt." Dies führe auch zu Wettbewerbsnachteilen für sauber arbeitende Betriebe.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant bereits eine Neuregelung der Überprüfungen: Bundesländer sollen künftig die routinemäßigen Lebensmittelkontrollen seltener durchführen müssen. Die Zeiträume, innerhalb derer die Behörden Betriebe kontrollieren müssen, sollen deutlich gelockert werden. Die Pläne sollen dazu führen, dass durch weniger Kontrollen bei unauffälligen Betrieben Kapazitäten für mehr Durchsuchungen bei auffällig gewordenen Betrieben frei würden.

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