Süddeutsche Zeitung

Flugverkehr:Insolvenz in der Insolvenz droht

Air Berlin kann unter Umständen den Überbrückungs­kredit des Bundes nicht zurückzahlen.

Für die Fluggesellschaft Air Berlin ist am Mittwoch das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dies teilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg als zuständiges Insolvenzgericht mit. Die Gläubiger können nun ihre Forderungen schriftlich bis zum 1. Februar 2018 beim Sachwalter anmelden. So wird der Insolvenzverwalter bei einem Verfahren in Eigenverwaltung genannt. Die Gläubigerversammlung findet am 24. Januar in Berlin statt.

Das Gericht bestellte den Berliner Rechtsanwalt Lucas Flöther zum Sachwalter. Er hatte diese Funktion vorläufig bereits nach dem Insolvenzantrag vom 15. August übernommen. Das Amtsgericht hatte ein von Flöther erstelltes Gutachten geprüft und festgestellt, dass die Gesellschaft "zahlungsunfähig und zugleich überschuldet ist". Air Berlin wies zuletzt rund 1,5 Milliarden Euro Schulden aus.

Der Fluggesellschaft droht kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Geld auszugehen. Die verfügbaren Mittel reichten voraussichtlich nicht aus, um die sogenannten Masseverbindlichkeiten - abgesehen von den Kosten des Verfahrens - zu decken, teilte Flöther mit. Es drohe eine Insolvenz in der Insolvenz, bei der auch Gläubiger, die dem insolventen Unternehmen bislang die Treue gehalten haben, zumindest um einen Teil ihres Geldes bangen müssen. Betroffen wären unter anderem alle finanziellen Verpflichtungen, die Air Berlin nach dem Insolvenzantrag Mitte August eingegangen ist. Darunter fallen könnte auch der Bund mit seinem 150 Millionen Euro schweren Überbrückungskredit. Das Bundeswirtschaftsministerium und Air Berlin zeigten sich am Mittwochabend aber zuversichtlich, dass die Summe letztlich voll an den Staat zurückfließen werde. Mit dem Geld vom Staat sollte der Flugbetrieb von Air Berlin gesichert werden, bis die Übernahme durch Lufthansa und Easyjet in trockenen Tüchern war. Getilgt worden sollte der Kredit aus den Verkaufserlösen von 250 Millionen Euro. Ob und wie viel LH und Easyjet bereits bezahlt haben, blieb zunächst unklar. Die Kartellbehörden müssen der Übernahme noch zustimmen. Die Lufthansa hat den Deal gerade erst bei der EU-Kommission angemeldet und rechnet mit einer Entscheidung im Dezember.

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SZ vom 02.11.2017 / Dpa/Reuters/SZ
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