Süddeutsche Zeitung

Fluglotsen:Schlichter muss Tarifkonflikt lösen

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Obwohl sich Gewerkschaft und Deutsche Flugsicherung derzeit nicht einigen können, müssen Reisende wohl nicht um ihren Abflug bangen.

Der drohende Streik bei den deutschen Fluglotsen ist vorerst abgewendet. Die Deutsche Flugsicherung kündigte am Freitag an, in die Schlichtung zu gehen.

Damit gilt für die kommenden 14 Tage die Friedenspflicht, in der Arbeitskämpfe nicht erlaubt sind.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zeigte sich zur Schlichtung bereit: "Es ist die einzige Möglichkeit, wie man auf beiden Seiten da ohne Gesichtsverlust herauskommen kann", sagte GdF- Sprecher Hans-Joachim Krüger. Die Vorbereitungen für einen Arbeitskampf seien allerdings abgeschlossen, beim Scheitern der Gespräche könne ab dem 20. Januar gestreikt werden.

Die Verhandlungen für die etwa 5300 Beschäftigten der Flugsicherung waren im November für gescheitert erklärt worden. Am Freitagmittag hatte die Gewerkschaft das Angebot der Arbeitgeber als ungenügend und unvollständig abgelehnt.

Zwar hatten die Arbeitgeber zuletzt drei Prozent mehr Geld geboten und waren damit der Gewerkschaftsforderung von vier Prozent nahe gekommen. Zur Kernforderung einer neuen Tarifstruktur gebe es aber noch keinerlei Angebot, kritisierte die Gewerkschaft.

Innerhalb von 14 Tagen muss die Schlichtungskommission nun einen Vorschlag unterbreiten. Wenn er von beiden Seiten akzeptiert wird, ist der Tarifkonflikt beendet.

Als Schlichterin sei die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgesehen.

Den Arbeitgebern warf die Gewerkschaft vor, innerhalb der Firma ein Klima der Angst verbreitet zu haben. Diese Tarifauseinandersetzung sei vom Arbeitgeber "in einer Art und Weise geführt worden, die man nur noch als unterirdisch bezeichnen kann", sagte Gewerkschaftssprecher Marek Kluzniak.

"Es wurden Vorstandsmitglieder massiv bedroht, es wurde ihnen nachgeschnüffelt." Weil es der deutschen Flugsicherung ganz hervorragend gehe, sei es unverständlich, dass die Arbeitgeber ihr Verhandlungsangebot erst nach einer Streikandrohung abgegeben hätten.

Für den Fall eines Streiks hatte die Gewerkschaft erhebliche Einschränkungen und Ausfälle im Luftverkehr angedroht.

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