Fluglärm-Staatsvertrag mit der Schweiz:Züricher Flughafen-Konflikt beigelegt

Ein positives Signal für die Region: Der Konflikt zwischen Deutschland und der Schweiz über grenznahe Flugrouten ist beigelegt. Ein Vertrag regelt die Anflüge auf den Züricher Flughafen Kloten, die auch über deutsches Gebiet führen. Fluglärmgegner sind mit dem Kompromiss jedoch nicht zufrieden.

Deutschland und die Schweiz haben sich nach jahrelangem Streit über den Fluglärm am Züricher Flughafen geeinigt. Der Staatsvertrag sei nach vier Verhandlungsrunden von beiden Ländern unterzeichnet worden, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Der Vertrag regelt die Anflüge auf den Züricher Flughafen Kloten, die auch über deutsches Gebiet führen. Er sieht unter anderem vor, dass das Nachtflugverbot über Deutschland in den kommenden Jahren um eine Stunde verlängert wird.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte, der Kompromiss sei ein positives Signal für die gesamte Region: "Mit der Einigung zerschlagen wir einen dicken Knoten und lösen einen jahrelangen Konflikt mit der Schweiz." Der CSU-Politiker fügte hinzu, der jetzt gefundenen Übereinkunft hätten vorher intern auch die baden-württembergische Landesregierung und die Landräte zugestimmt.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist erfreut über die Einigung und wertet den Kompromiss als "positives Zeichen für die guten nachbarschaftlichen Beziehungen", sagte der Grünen-Politiker. "So wie beim Fluglärm können wir auch bei anderen Themen mit den Nachbarn aus der Schweiz gute Verhandlungsergebnisse erzielen."

Der Staatsvertrag soll nach 2013 in Kraft treten und mindestens bis 2030 laufen. Er sieht vor, dass Montag bis Freitag ab 20.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens keine Flüge mehr über Deutschland stattfinden. Damit beginnt das Flugverbot eine Stunde früher als bisher.

Schweiz will Pistensystem ausbauen

Die Schweiz hat zugesichert, ihr Pistensystem auf dem Flughafen Zürich-Kloten auszubauen, um den Flugverkehr künftig stärker in Ost-West-Richtung abwickeln zu können. Die Eidgenossenschaft will dies so schnell wie möglich in die Wege leiten. Spätestens bis Jahresbeginn 2020 soll das erweiterte Pistensystem in Betrieb genommen werden.

Ab dem Zeitpunkt dieser Inbetriebnahme wird laut Ministerium der Flughafen Zürich über Deutschland von Montag bis Freitag in der Zeit von 06.30 bis 18.00 Uhr und an Wochenenden sowie gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg von 09.00 bis 18.00 Uhr angeflogen. Derzeit werde wochentags in der Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr deutscher Luftraum genutzt.

Gegner wollten Begrenzung der Zahl der jährlichen Flüge

Den Angaben zufolge wird auch geprüft, ob der Warteraum "Rilax" so verschoben werden kann, dass weniger Bevölkerung vom Fluglärm betroffen ist. Ab 2020 werde "Rilax" täglich ab 18.00 Uhr nicht mehr benutzt. Startende Flugzeuge dürfen ab 2020 zudem erst ab einer Höhe von rund 3600 Metern in den deutschen Luftraum einfliegen.

Bei einigen betroffenen Südbadenern stößt der getroffene Kompromiss dennoch auf Gegenwehr. Die Landräte von Waldshut, Konstanz und aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis verließen die Verhandlungen vor Vertragsabschluss mit der Begründung, dass diese drohten, sich zum Nachteil Südbadens zu entwickeln. Sie erklärten, die Interessen der südbadischen Bevölkerung weiter auf Basis der "Stuttgarter Erklärung" zu vertreten. Diese sieht die Begrenzung der Anflüge über südbadischem Gebiet in Richtung Zürich auf 80.000 pro Jahr, den Wegfall der Warteschleife "Rilax" im Schwarzwald-Baar-Kreis, keine Abflüge über deutschem Gebiet sowie die Einhaltung der Sperrzeiten vor.

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