Zwei Wochen haben sie heftig gerungen, in diversen Runden, Nachtsitzungen und immer neuen Anläufen. Es ging um die Frage, wie Passagiere künftig entschädigt werden, wenn ihr Flug mehrere Stunden Verspätung hat. Mehr als zehn Jahre lag die Reform der Verordnung EU261, der sogenannten Fluggastrechteverordnung, brach. Vor einem Jahr, im Juni 2025, sah es dann aus, als könnte alles ganz schnell gehen. Doch erst jetzt, im Juni 2026, gibt es den lang ersehnten Kompromiss. Und der ist durchaus überraschend.
Die Schwelle, ab der Fluggäste ein Recht auf eine Entschädigung haben, bleibt bei drei Stunden – dabei hatten die EU-Verkehrsminister diese deutlich anheben wollen. Auch die Höhe der Kompensationen wollen Parlament und Kommission nun doch nicht antasten, anders als zunächst geplant. Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer bekommen Passagiere auch künftig 250 Euro zurückerstattet, bei Mittelstrecken 400 Euro und bei Langstreckenflügen 600 Euro. Die Pläne der Mitgliedsstaaten hatten vorgesehen, für Kurz- und Mittelstrecken pauschal 300 und für Langstrecken 500 euro auszuzahlen.
„Diese Einigung ist nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Jens Gieseke (CDU). „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Die Reform sorge für mehr Transparenz, stärkere Verbraucherrechte und eine bessere Durchsetzung bestehender Ansprüche. „Wir haben die Fluggastrechte erfolgreich verteidigt“, sagt Jan-Christoph Oetjen, der für die FDP im Verkehrsausschuss sitzt und an den Verhandlungen beteiligt war. „Wessen Flug eine große Verspätung hat, muss auch angemessen entschädigt werden. Das konnten wir gegen die EU-Mitgliedstaaten durchsetzen.“
Mehr Transparenz und mehr Rechte für Familien
Lange hatte es nämlich so ausgesehen, als könnten die Verkehrsminister der EU-Staaten die Rechte der Verbraucher an einigen Stellen empfindlich schleifen. Wäre es nach ihnen gegangen, sollte es ursprünglich erst ab einer Schwelle von fünf Stunden Verspätung überhaupt eine Entschädigung geben; später wurde diese in Verhandlungen auf vier Stunden herabgesetzt. Für Langstrecken sollte die zumutbare Wartezeit ursprünglich sogar auf neun Stunden steigen; später wurde sie auf sechs Stunden abgeschwächt.
Den Airlines gefielen die Pläne der EU-Verkehrsminister – dem Europäischen Parlament hingegen gar nicht. Diverse Abgeordnete kündigten bereits vor Beginn der finalen Trilog-Verhandlungen, bei denen Kommission, Parlament und Ministerrat einen abschließenden Kompromiss ausloten, heftigen Widerstand gegen die Pläne an. Insbesondere die Drei-Stunden-Regel war für sie eine „rote Linie“. Nun haben sie sich damit tatsächlich durchgesetzt.
Darüber hinaus haben Parlament, Kommission und Rat festgelegt, dass Airlines künftig transparenter Informationen zur Verfügung stellen müssen, wie Passagiere eine Kompensation beantragen können. Bislang ist der Prozess von Airline zu Airline verschieden und in vielen Fällen nur schwer zu durchschauen. Davon profitieren diverse Start-ups, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, gegen eine Gebühr die Entschädigungen einzuklagen. Zwar wird es künftig kein einheitliches Fluggastrechte-Formular geben, wie es der Wunsch der Parlamentarier gewesen wäre. Airlines werden aber dazu verpflichtet, Passagiere proaktiv über Entschädigungen zu informieren und ihnen die entsprechenden Dokumente zur Verfügung zu stellen. „Niemand wird zukünftig mehr seine Passagierrechte einklagen müssen“, sagt Oetjen.
Nicht durchsetzen konnte das Parlament den Plan, dass jeder Passagier neben einer kleinen Tasche auch ein reguläres Handgepäck mit an Bord nehmen darf. Das ist heute längst nicht mehr bei jeder Fluggesellschaft der Fall, insbesondere Billigairlines verlangen mittlerweile häufig für jedes Handgepäckstück eine Extra-Gebühr. Dieses Geschäftsmodell ist auch künftig erlaubt, der Preis inklusive Handgepäck soll aber künftig als „Standard-Option“ auf Vergleichsportalen angezeigt werden. Das soll die Preise transparenter und vergleichbarer machen.
Eine andere Praxis der Billigairlines untersagen Parlament und Rat hingegen in Zukunft: Diese dürfen Erwachsene nicht länger auf dem Flug von ihren Kindern trennen. Das geschieht aktuell häufig, sofern im Vorfeld keine explizite Familiengebühr bezahlt wird. Die fällt künftig weg, Familien haben das Recht, auch ohne Aufpreis zusammenzusitzen. Außerdem soll es künftig möglich sein, mit dem Kinderwagen bis unmittelbar vor das Flugzeug zu fahren und ihn dort auch später wiederzubekommen; es soll nicht mehr nötig sein, ihn als Gepäckstück aufzugeben. Menschen mit eingeschränkter Mobilität erhalten in Zukunft zudem automatisch eine Entschädigung, wenn sie ihren Flug verpassen, weil ihnen keine entsprechende Unterstützung angeboten werden konnte.

