Fischerei - Schwerin:Trotz Prämien und Spritzuschuss: Schwere Zeiten für Fischer

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Schwerin/Berlin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern sind bis kurz vor Ablauf der diesjährigen Frist elf Anträge auf Abwrackprämien für Ostseefischerei-Kutter eingegangen. Das teilte das zuständige Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Die Frist endete am 15. August, nun werden die Anträge bearbeitet. In der ersten Abwrackrunde 2021 gingen 20 Anträge ein.

Die Prämien sollen Fischer zur Reduzierung der Fangkapazitäten motivieren. Fischarten wie Dorsch und Hering stehen in der Ostsee unter anderem wegen des Klimawandels stark unter Druck. Die Europäische Union hat immer wieder Fangquoten gesenkt, um die Bestände zu schützen. Dadurch lohnt sich die Fischerei für immer mehr Fischer nicht.

Derzeit sind laut Ministeriumsangaben von Dienstag 618 Fischereifahrzeuge für die Fischereiflotte M-V registriert (Stand 15. August). Es gibt 224 Betriebe im Haupterwerb, 155 Betriebe im Nebenerwerb. Nicht alle Betriebe seien aber aktuell aktiv - das heißt, nicht alle erwarben für dieses Jahr die erforderliche Fangerlaubnis. Prämiengefördert werden ausschließlich Betriebe im Haupterwerb.

Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin wird die schwierige Lage noch mehrere Jahre anhalten. Die Quotenlage sei desaströs. Die Prämien sollen Betriebe finanziell und sozial abfedern, die sich verkleinern oder sich gar ganz aufgeben wollen. Die Prämien sind abhängig von der Fahrzeuggröße und liegen zwischen 15 000 Euro und 5000 Euro je Bruttoraumzahl (BRZ). Es gelten Höchstgrenzen je Klasse.

Doch stehen die deutschen Fischer an Nord- und Ostsee nicht nur wegen der niedrigen Fangquoten unter Druck. Die Betriebskosten haben sich wegen der stark gestiegenen Kraftstoffpreise erhöht. Der Bund stellte deshalb aus einem Hilfsprogramm weitere Entlastungshilfen in Aussicht. Angesichts der andauernden Krise wird die maximal zulässige Hilfe pro Betrieb von 35 000 auf 75 000 Euro angehoben, wie das Agrarministerium in Berlin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zur Begründung hieß es, gerade bei größeren Firmen und Schiffen über 40 Meter Länge reiche die bisherige Höchstgrenze nicht aus, um die gestiegenen Kosten abzufedern.

Mit der Erhöhung der Maximalsummen pro Unternehmen solle ein Beitrag dazu geleistet werden, die deutsche Fischereiwirtschaft in dieser schwierigen Situation aufrechtzuerhalten, sagte ein Sprecher. Das Ministerium schöpfe damit den vollen Spielraum aus, der sich aus geänderten europäischen Rahmenbedingungen ergibt. Das Gesamtvolumen bleibt bei zehn Millionen Euro. Das bundeseigene Thünen-Institut habe berechnet, dass dies auch bei den höheren Maximalbeträgen je Betrieb ausreiche, damit alle berechtigten Fischereiunternehmen profitieren könnten. Zu Kürzungen einzelner Beihilfen werde es nicht kommen.

Das Hilfsprogramm für Fischereibetriebe, die besonders von Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sind, war am 11. Juli gestartet worden. Wenn Fischer schon Hilfen beantragt oder ausgezahlt bekommen haben, müssten sie nun keinen neuen Antrag stellen, erläuterte der Sprecher. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werde die neue Obergrenze in laufenden Antragsverfahren berücksichtigen und für bereits bearbeitete Anträge gegebenenfalls neue Bescheide schicken.

Konkret sind je nach Art der Kutter und größeren Fischereischiffe pauschale Beträge von 450 Euro bis 35 000 Euro vorgesehen. Hat ein Fischereibetrieb mehrere Schiffe, werden die Pauschalbeträge pro Fahrzeug demnach bis zur neuen Obergrenze von 75 000 Euro addiert.

© dpa-infocom, dpa:220816-99-401159/3

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