Fischerei - Kiel:Umgang mit Kormoranen im Norden neu geregelt

Kiel (dpa/lno) - In Schleswig-Holstein ist eine überarbeitete Kormoran-Verordnung in Kraft. Sie beinhaltet Regeln zu sogenannten Vergrämungsabschüssen und benennt Gebiete, in denen Kormorane nicht abgeschossen werden dürfen. Als neues Instrument sieht die Verordnung vor, dass Kormorane für zwei Wochen im Umkreis von 300 Metern um Orte abgeschossen werden dürfen, an denen Aale eingesetzt werden.

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Kiel (dpa/lno) - In Schleswig-Holstein ist eine überarbeitete Kormoran-Verordnung in Kraft. Sie beinhaltet Regeln zu sogenannten Vergrämungsabschüssen und benennt Gebiete, in denen Kormorane nicht abgeschossen werden dürfen. Als neues Instrument sieht die Verordnung vor, dass Kormorane für zwei Wochen im Umkreis von 300 Metern um Orte abgeschossen werden dürfen, an denen Aale eingesetzt werden.

"Die neue Kormoranverordnung stellt einen guten Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen des Natur- und Artenschutzes sowie der Fischerei im Land dar", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Mittwoch. An Teichanlagen bleibt der Vergrämungsabschuss außerhalb der Brutzeit (1. April bis 14. August) möglich.

Als Jungvögel erkennbare Kormorane können dort ganzjährig geschossen werden. Außerhalb der Brutzeit dürfen Erwerbsfischer in einem Umkreis von drei Kilometern um befischte Gewässer auch durch Störungen die Bildung von Kormorankolonien verhindern. Untersagt ist das im Nationalpark, in Naturschutzgebieten und in EU-Vogelschutzgebieten.

Der Abschuss von Kormoranen ist in einigen EU-Vogelschutzgebieten wie am Großen Plöner See und an der Schlei grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Für daraus resultierende Kormoranfraßschäden können Fischer einen finanziellen Ausgleich beantragen. Jährlich gibt es maximal 10 000 Euro je Betrieb. "Wir bemühen uns intensiv darum, in der kommenden EU-Förderperiode einen vollständigen Ausgleich der berechneten Schäden zu ermöglichen", sagte Albrecht.

Da in den seenähnlichen Küstengewässern von Schlei und Untertrave mangels ausreichender Grundlagendaten Schäden noch nicht berechnet werden könnten, seien Ausgleichszahlungen dort noch nicht möglich, hieß es. Endgültige Forschungsergebnisse würden 2021 erwartet. Falls diese Untersuchungen auch dort erhebliche Schäden durch Kormoranfraß belegen, soll es auch dort Ausgleichszahlungen geben.

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