Vorfälle auf WeihnachtsfeierSexuelle Belästigung: Strafbefehl gegen Finn-Gründer

Eine Weihnachtsfeier 2021 hat für den damaligen Firmenchef Max-Josef Meier nun auch juristische Konsequenzen.
Eine Weihnachtsfeier 2021 hat für den damaligen Firmenchef Max-Josef Meier nun auch juristische Konsequenzen. (Foto: Illustration: Stefan Dimitrov)

Auf einer Weihnachtsfeier belästigte ein bekannter Münchner Start-up-Gründer mehrere Mitarbeiterinnen sexuell. Erst nach Medienberichten darüber trat er zurück. Jetzt soll er eine hohe Geldstrafe zahlen.

Von Christina Kunkel

Die Ereignisse auf einer Firmen-Weihnachtsfeier vor zweieinhalb Jahren haben für den Start-up-Gründer Max-Josef Meier jetzt auch juristische Konsequenzen. Wie die Staatsanwaltschaft München am Dienstag mitteilte, hat sie nach Abschluss ihrer Ermittlungen einen Strafbefehl gegen Meier beim Amtsgericht München beantragt, "wegen sieben Fällen der sexuellen Belästigung."

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen, nachdem die SZ und andere Medien im vergangenen Frühjahr darüber berichtet hatten, dass der Firmengründer des Münchner Auto-Abo-Anbieters Finn auf einer Weihnachtsfeier 2021 mehrere Mitarbeiterinnen bedrängt und sexuell belästigt haben soll. Firmenintern waren die Vorwürfe schon länger bekannt, Meier hatte sich auch direkt nach der besagten Feier in einem firmenweiten Video-Meeting für "Vorfälle bei der Weihnachtsfeier" entschuldigt, sich später aber auch auf Erinnerungslücken berufen. Er blieb weiterhin Chef des Start-ups. Erst nachdem sich Betroffene rund eineinhalb Jahre nach der Weihnachtsfeier öffentlich zu ihren Erlebnissen geäußert und die mangelhafte interne Aufarbeitung beklagt hatten, trat Meier von seinem Posten zurück.

Nach rund einem Jahr Ermittlungen wirft die Münchner Staatsanwaltschaft Meier "das sexuell motivierte Berühren mehrerer Mitarbeiterinnen bei einer vom Angeschuldigten 2021 ausgerichteten Weihnachtsfeier in München" vor. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden - noch kann Meier dagegen vorgehen - müsste der Unternehmer laut Staatsanwaltschaft eine "sehr hohe sechsstellige Geldstrafe" zahlen. Die Zahl der Tagessätze liege genau unter der Grenze, ab der ein Eintrag ins Führungszeugnis fällig würde.

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