Finanztransaktionssteuer:Europaweit oder gar nicht

Zoff um die Kontrolle der Geldströme: Eine Finanztransaktionssteuer ist im nationalen Alleingang nicht durchsetzbar. Das Recht spielt einfach nicht mit.

Stefan Maunz

Stefan Maunz ist Partner bei der auf internationale Umsatzsteuerfragen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier in München.

Finanztransaktionssteuer, Börse, foto: ddp

Das Kapital an die Kandare: Bei der Frage nach einer Finanztransaktionssteuer stellt sich vor allem die Frage, was rechtlich durchsetzbar ist.

(Foto: Foto: ddp)

Die Stimmung brodelt in den Parteien. Finanztransaktionssteuer - ja oder nein? Ob der 750-Milliarden-Beschluss der Europäischen Union zur Rettung des Euro wirkt, muss sich erst erweisen. Doch das ist eine Notmaßnahme.

Zur Prävention weiterer Krisen stehen die Finanzminister der EU-Staaten nun vor der Aufgabe, Lösungen zu finden, mögliche weitere Eskalationen an den Finanzmärkten zu vermeiden. Dabei geht es als mögliche Alternative auch um eine Finanztransaktionssteuer. Die Auffassung der Kanzlerin hierzu ist nach wie vor unklar - ob sie sich nun für eine Transaktionssteuer einsetzt und damit die SPD ins Boot holen kann, um den EU-Rettungsschirm mit abzusegnen oder ob sie sich für eine abgeschwächte Lösung entscheidet, wie sie etwa beim Internationalen Währungsfonds diskutiert wird. Der IWF schlägt eine sogenannte Finanzaktivitätssteuer vor, bei der nur Bankengewinne und -Gehälter besteuert werden.

Erklärtes Ziel jeder Steuer im Finanzsektor ist es, den Finanzmärkten die Daumenschrauben anzulegen und zugleich mehr Geld in die vor allem durch die aufgelegten Konjunkturprogramme klamme Staatskasse zu spülen.

Dabei stellt sich die politische Frage, ob diese Rechnung bei einem nationalen Alleingang aufgehen kann oder nicht. Wichtig dabei ist auch die Frage, was ist überhaupt rechtlich durchsetzbar?

Der Grundgedanke hinter der Transaktionssteuer ist nicht neu: Weshalb wird beim Erwerb fast jeden Produkts oder jeder Dienstleistung die Zahlung einer Umsatzsteuer fällig, nicht jedoch bei Finanzprodukten? Sollten daher Finanzprodukte bei ihrer Veräußerung nicht auch einer Steuer, etwa der sogenannten Tobin Tax unterliegen?

Bei einer Tobin-Tax würden Transaktionen im Rahmen von internationalen Devisengeschäften mit einem Steuersatz von 0,1 bis 1 Prozent besteuert, mit dem Ziel, kurzfristige Spekulationen auf Währungsschwankungen einzudämmen. Der Begriff Tobin-Tax geht zurück auf den Wirtschaftsnobelpreisträger James Tobin, der 1972 für eine Steuer auf Währungsgeschäfte plädierte, um so Spekulationen am Kapitalmarkt zu bremsen.

Deutschland hatte eine vor über einem Jahrhundert eingeführte Finanztransaktionssteuer 1990 abgeschafft mit der Zielsetzung, die Rahmenbedingungen der Finanzmärkte zu verbessern und den bis dahin trägen Finanzplatz Deutschland zu fördern. Andere Länder der EU zogen die Steuer mit Verweis auf das zu geringe Aufkommen zurück. Unter den wirtschaftsstarken Nationen gibt es heute in Großbritannien (stamp duty reserve tax) sowie in der Schweiz (eidgenössische Umsatzabgabe) noch extra Steuern auf Wertpapiergeschäfte. Die Abgaben bewegen sich im Promille-Bereich und werden vor allem im Falle Englands durch viele Ausnahmeregelungen umgangen.

Volkswirtschaftlich betrachtet ergibt sich folgendes Bild: Das Wachstum des Wertpapierhandels übersteigt das der Realwirtschaft um ein Vielfaches. Nach Berechnungen des österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (Wifo) wechselten im Jahre 2007 Finanzprodukte im Wert des 74-fachen des Weltsozialproduktes den Besitzer. Die Folgerung, dass sich hinter diesen ausufernden Spekulationen eine erhebliche Gefahren für die Realwirtschaft verbirgt, erscheint nach den Ereignissen in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht mehr abwegig. Das Wifo schlägt daher vor, nicht nur die Finanztransaktionen an Handelsplätzen mit der Steuer zu belegen, sondern alle Finanztransaktionen, auch die des außerbörslichen Handels. Dies ist plausibel, denn nur so kann Ausweichmechanismen entgegengewirkt werden.

Kritiker der Finanztransaktionssteuer verweisen aber zu Recht darauf, dass es durch ihre Einführung einer Steuer allein in Deutschland zu einer Gefährdung des Finanzplatzes kommen könnte. Es wäre daher zielführender auf europäischer Ebene diesen Weg zu beschreiten.

Das Risiko der Unvereinbarkeit

Unter dem juristischen Blickwinkel betrachtet ergibt sich für eine rein nationale Transaktionssteuer Folgendes: Die seit 2008 geltende Richtlinie 2008/7/EG begrenzt stark den Rahmen einer solchen Transaktionssteuer. Wer sich jetzt an das Projekt Transaktionssteuer auf nationaler Ebene wagt, muss folglich ihre Einführung europarechtlich sehr fein austarieren. Als Lösungsweg kommt Artikel 6 der Richtlinie 2008/7/EG in Frage. Danach dürfen die Mitgliedstaaten Abgaben und Steuern auf die Übertragung von Wertpapieren erheben. Während die vorherige Richtlinie noch explizit die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ermöglichte, erlaubt die geltende Richtlinie 2008/7/EG also nur noch die Besteuerung einer etwaigen Übertragung von Wertpapieren und somit nicht mehr explizit das Anknüpfen an den Kapitalwert einer Transaktion.

Stefan Maunz, Foto: oh

Stefan Maunz ist Partner bei der auf internationale Umsatzsteuerfragen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier in München.

(Foto: Foto: oh)

Damit ergibt sich bei einer rein nationalen Transaktionssteuer ganz klar das Risiko der Unvereinbarkeit mit dem Europarecht. Denn die neue Steuer würde, wenn sie nur ein Land oder wenige Staaten der EU einführen, die Kapitalverkehrsfreiheit, die zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zählt, beschneiden. Die Folge wäre deshalb eine umgehende und besonders kritische, rechtfertigungsbedürftige richterliche Überprüfung - insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es ja erklärtes Ziel einzelner Beteiligter an der aktuellen Diskussion ist, den Börsenhandel per Transaktionssteuer zu beschränken.

Der Beschluss des EU-Finanzministerrates, nun "die Möglichkeit einer globalen Transaktionssteuer zu sondieren"; ist also auch aus juristischer Sicht der vielversprechendste Weg. Doch nur wenn man die Besteuerung von Finanzprodukten auf die europäische Tagesordnung bringt, kann man sie auch wirksam vorantreiben.

Wer sich für eine reine Transaktionsbesteuerung auf nationaler Ebene stark macht, stärkt in erster Linie die Börsen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, wenn diese dem deutschen Vorbild womöglich nicht folgen. Dies würde darüber hinaus dazu beitragen, dass der Handel in nicht regulierte außerbörsliche Bereiche abwandert und es dann ausgerechnet zu einer Stärkung der Produkte und Märkte kommt, die ausschlaggebenden Anteil am Ausbruch der Finanzkrise hatten.

Wird dagegen die Steuer auf europäischer Ebene eingeführt, ist das Argument der Finanzbranche, der Handel würde in andere Länder abwandern, weitgehend entkräftet. Denn für den Wertpapierhandel in der europäischen Währung benötigen die Banken ein Konto bei der Europäischen Zentralbank. Wären diese Banken geneigt, dann geltendes europäisches Steuerrecht zu umgehen, wäre es ohne Probleme möglich, Druck auf diese Häuser auszuüben, etwa durch die Androhung eines Lizenzentzugs. Kaum eine Bank kann es sich derzeit wohl leisten, am größten kontinentalen Binnenmarkt nicht tätig zu sein.

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