Finanzielle Bekenntnisse von Lesern:Was wir verdienen, was wir versteuern

Finanzielle Bekenntnisse von Lesern: Wie viel bekommt der Fiskus? Leser geben Einblick in ihre Steuererklärung.

Wie viel bekommt der Fiskus? Leser geben Einblick in ihre Steuererklärung.

(Foto: dpa)

Der eine zahlt zehnmal mehr Steuern als die andere verdient: Wir haben unsere Leser nach ihrem Einkommen und ihren Steuerzahlungen gefragt - und überraschend ehrliche Antworten bekommen. Zehn Protokolle, von der Studentin bis zum Topmanager.

Von Sabrina Ebitsch

Frank Krailer*, 50, Direktor bei einem IT-Unternehmen aus München, verheiratet, vier Kinder, Steuerklasse III, 350.000 Euro

Mein Brutto-Jahreseinkommen als Direktor bei einem Technologie-Konzern liegt bei etwa 350.000 Euro. Meine Frau hat sich entschieden, für unsere Kinder zu Hause zu bleiben, und lässt zurzeit ihren Beruf ruhen - sie hat daher keinen Verdienst. Wir haben Steuerklasse III und V und kommen damit auf einen Steuersatz von etwa 38 Prozent, so um die 135.000 Euro.

Mit dem Niveau meiner Steuerlast bin ich insgesamt zufrieden - mir geht es gut und uns geht es gut. Ich bin dort, wo ich bin, nicht nur dank meiner Leistung, sondern auch wegen einer guten Ausbildung und vieler anderer positiver Standortfaktoren. Deswegen finde ich es gerechtfertigt, über die Steuer einen deutlichen Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten. Ich habe mich auch ganz bewusst zum Beispiel gegen Anlagemodelle zum Steuernsparen entschieden: Immobilien in Ostdeutschland, die sich ökonomisch nicht rechnen, sondern vor allem dazu dienen, dem Staat Steuern vorzuenthalten - das entspricht nicht meiner Überzeugung.

Noch weiter sollte die Steuerschraube für Gutverdiener aber nicht angezogen werden. Meiner Einschätzung nach zahlen die fünf Prozent Topverdiener ohnehin schon deutlich überproportional, die Besteuerung nach Leistungsvermögen und damit die Umverteilung funktioniert recht gut. Statt einer Anhebung des Spitzensteuersatzes sollte sich der Staat die Einnahmen, die er braucht, über das konsequente Schließen von Steuerschlupflöchern holen, sowie bei Steuersündern zugreifen. Grundsätzlich finde ich, dass weniger die eigene Leistung oder das erarbeitete Vermögen besteuert werden sollte, als Geschenktes, also Einkünfte, wo man von der Leistung anderer profitiert - zum Beispiel wäre es sinnvoll, die Erbschaftssteuer anzuheben. Zudem kann man grundsätzlich die Frage stellen, ob die Staatsausgaben weiter so steigen müssen.

Recherche

"Wie gerecht ist das deutsche Steuersystem?" Diese Frage hat unsere Leser in der ersten Abstimmungsrunde unseres neuen Projekts Die Recherche am meisten interessiert. Dieser Text ist einer von am Ende mehr als zwei dutzend Beiträgen, die die Fragen beantworten sollen. Alles zum Thema Steuergerechtigkeit finden Sie hier, alles zu Die Recherche finden Sie hier.

Tasja Vennemann, 25, Studentin aus Hamburg, ledig, 12.000 Euro

Mit allem Drum und Dran liegt mein monatliches Einkommen bei etwa 1000 Euro: 400 Euro verdiene ich mit meinem Nebenjob als Nachhilfelehrerin, 350 Euro bekomme ich an Alimenten und 150 bis 200 Euro geben mir meine Großeltern als Taschengeld. Bafög kriege ich nicht.

Ich habe bisher - außer der Mehrwertsteuer - noch keine Steuern bezahlt und auch noch nie eine Steuererklärung gemacht. Als Studentin bleibe ich mit meinem Verdienst unter dem Grundfreibetrag und bin deswegen steuerbefreit. Dass Studenten mit geringen Einnahmen keine Steuern zahlen, halte ich für durchaus sinnvoll, weil es für viele sehr schwer ist, die Lebenshaltungskosten überhaupt zu bewältigen. Wünschen würde ich mir, dass der Grundfreibetrag angehoben wird, weil man, wenn man mehr arbeitet und mehr verdient, gar nicht viel davon hat. Man wird auf einem relativ niedrigen Level gehalten - und ein bisschen möchte man ja auch leben, wenn man mit Uni, Lernen und Nebenjob schon eine 60-Stunden-Woche hat.

Der Gesetzgeber sollte darüber nachdenken, ob das Steuersystem nicht so vereinfacht werden müsste, dass es für jeden verständlich ist. Außerdem sollten zum Beispiel bei hohen Einkommen die Abgaben prozentual stärker steigen. Immerhin hat die Glücksforschung gezeigt, dass, wenn man eine bestimmte Summe im Monat zur Verfügung hat, mehr Geld nicht mehr glücklicher macht.

*Name von der Redaktion geändert

"Wäre meine Tochter meine Lebenspartnerin, hätte ich monatlich 200 Euro mehr"

Rosemarie Frieling-Müller, 57, Sekretärin aus Düsseldorf, verwitwet, ein Kind, Steuerklasse II, 30.000 Euro

Gehalt und Witwenrente zusammengenommen habe ich ein Jahreseinkommen von 29.990 Euro brutto. Damit habe ich es, verglichen mit anderen Alleinerziehenden, relativ gut: Ich kann zwar keine großen Sprünge machen, aber ich kann unser Leben sicherstellen und meiner 14-jährigen Tochter Musik- und Ballettunterricht bezahlen. 2012 lag mein zu versteuerndes Einkommen bei 25.124 Euro, davon gingen 3947 Euro Einkommenssteuer weg. Ich habe also einen Steuersatz von knapp 16 Prozent.

Als Alleinerziehende bin ich Steuerklasse II, die sich kaum von Steuerklasse I für Ledige ohne Kind unterscheidet. Und das ist auch der Punkt, der mich an unserem Steuersystem stört: Zwei Erwachsene, die als Ehepaar oder Lebenspartner zusammenleben, können das Ehegattensplitting nutzen, und der Alleinverdiener bekommt Steuerklasse III. Ich aber lebe mit meiner Tochter zusammen, gebe also meine Einkünfte genauso für zwei Personen aus, komme aber nicht in Steuerklasse III. Der Unterschied ist erheblich, das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich nach dem Tod meines Mannes zwei Jahre lang Anspruch auf Steuerklasse III hatte. Das hat dazu geführt, dass ich danach, als ich zwangsweise in Steuerklasse II wechseln musste, monatlich 180 Euro weniger hatte.

Sauer aufgestoßen ist mir, dass die Alleinerziehenden bei der Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften vor kurzem außen vor geblieben sind. Nicht, weil ich etwas gegen die Gleichberechtigung Homosexueller hätte, sondern weil Alleinerziehende ja die gleiche Verantwortung für ihr Kind tragen, wie ein Alleinverdiener für seinen Lebenspartner. Die Ausweitung der steuerlichen Vorteile wurde damit begründet, dass die Beziehung auf Dauer angelegt sei, dass man gegenseitig für sich einstehe. All das habe ich auch als alleinerziehende Mutter einer Tochter. Unsere Beziehung ist auf eine Dauer angelegt, die die meisten Partnerschaften nie erreichen werden.

Kann es Absicht des Staates sein, nichtarbeitende, aber arbeitsfähige Lebenspartner zu subventionieren, nicht aber Kinder? Kann es wirklich sein, dass jemand, der sein Kind versorgt, schlechter gestellt ist als jemand, der seinen Lebenspartner versorgt? Wäre meine Tochter meine eingetragene Lebenspartnerin, hätte ich mittlerweile monatlich mehr als 200 Euro Steuerersparnis. Kann das wirklich gerecht sein? Ich glaube nicht.

Michael Uttermüller, 52, selbständiger Gebäudereiniger aus Hannover, ledig, ein Kind, Steuerklasse I, 64.000 Euro

Mein Umsatz liegt bei etwa 64.000 Euro im Jahr, nach Steuern bleiben mir davon ungefähr 26.000 Euro Gewinn übrig. Ich habe etwa eine Steuerquote von 35 Prozent. Meinen Kunden rechne ich das manchmal so vor, wenn die sich über Kosten beschweren: Von 100 Euro Umsatz bleiben mir nach der Umsatzsteuer noch etwa 85 Euro, von diesen gehen 25 Prozent Einkommensteuer weg und weitere fünf Prozent Gewerbesteuer. Wenn ich davon leben will, muss ich 50 bis 60 Euro in der Stunde für die Reinigung von Gebäuden verlangen.

Was mich an meiner Besteuerung vor allem ärgert, ist die Höhe der Freibeträge. Bei 7500 Euro im Jahr als Lediger sind das 625 Euro im Monat. Damit bezahle ich grade meine Wohnung, das heißt, bevor ich wirklich von meinem Einkommen leben kann, muss ich schon Einkommensteuer zahlen. Gerade wer eine Firma gründet und bei null anfängt, hat schnell alles aufgebraucht. Ich konnte keine Rücklagen bilden und hatte Schulden beim Finanzamt. Da klopft mir die Steuerberaterin anerkennend auf die Schulter, weil die Umsätze gestiegen sind, und im nächsten Atemzug fragt sie nach Reserven für ein paar tausend Euro Steuernachzahlung, die ich nicht habe.

Von 1300 Euro Freibetrag an könnte ich einigermaßen stressfrei wirtschaften und wirklich von dem leben, was ich mache. Wenn man keinen Ehepartner hat, der mitverdient, ist es sehr schwer. Es wäre natürlich auch toll, wenn das Ehegattensplitting reformiert würde, so dass vor allem die Kinder und weniger der Trauschein berücksichtigt würden.

"Der Spitzensteuersatz von 53 Prozent unter Kohl war mir lieber"

Dieter Seibold*, 69, ehemaliger Vorstandschef einer Bank aus Mittelfranken, verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse III, 200.000 Euro

Wir haben aus drei Ruhegehältern ein Monatseinkommen von 17.000 Euro, wobei der Großteil aus meinen Pensionen stammt. Meine Frau hat unsere Kinder großgezogen und bekommt nur eine bescheidene Rente. Wir haben ein Vermögen von mehr als einer halben Million Euro, die Immobilien eingeschlossen - ich stamme aus kleinen Verhältnissen und habe alles selbst erwirtschaftet. Meine Frau und ich haben Steuerklasse VI und III und zahlen im Monat etwa 6000 Euro Steuern - das entspricht etwa einem Steuersatz von 35 Prozent.

Unser Steuersystem halte ich für ungerecht, weil wir ein starkes Ungleichgewicht bei Einkommen und Vermögen haben und man das über die Steuern auch steuern sollte. Dagegen hat die Politik - ich merke es an mir persönlich - in den vergangenen Jahren die Steuern für Gutverdiener vermindert und die Verbrauchsteuern erhöht. Bei mir spielt es keine Rolle, ob ich beim Konsum 19 oder 20 Prozent Steuern zahle, aber wer 50, 60, 70 Prozent seines Einkommens für die Lebenshaltungskosten ausgeben muss, für den ist eine Erhöhung der Umsatzsteuer eine Katastrophe. Da war mir der Spitzensteuersatz von 53 Prozent unter Kanzler Kohl lieber, die 42 Prozent jetzt sind unsinnig.

Dabei ist im Artikel 14 des Grundgesetzes (Anm. d. Red: "Eigentum verpflichtet.") und im Artikel 151 der Bayerischen Verfassung (Anm. d. Red: "Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl ...") alles niedergelegt, aber wir achten das nicht mehr, seit sich der neoliberale Kapitalismus durchgesetzt hat. Dass ich mich für eine höhere Besteuerung von Gutverdienern einsetze, unter anderem in der Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe, hat zwei Gründe: Die Verfassungsartikel machen es mir zur Aufgabe, mich menschlich und sozial zu verhalten. Aber auch Eigeninteresse steht dahinter: Ich bin der Überzeugung, dass, wenn die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, die Demokratie gefährdet ist - und damit auch mein Wohlstand. Deswegen wären Steuererhöhungen für die Wohlhabenden eine Win-win-Situation für alle: Wir hätten vielleicht etwas weniger Gewinn, aber der wäre auf Dauer angelegt in einer Gesellschaft, in der alle gut aufgehoben sind.

Unsere Initiative fordert eine Vermögensabgabe von zwei Mal fünf Prozent in zwei Jahren und dann die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Für mich wären das vielleicht 10.000 Steuern mehr im Jahr, aber ich würde sicher nicht verarmen. Jeder, der sich Sorgen um sein Vermögen macht, sollte sich die geflickten Straßen anschauen, die heruntergekommenen Schulen, die Kitas mit zu wenig Betreuern und Unis, in denen die Studenten auf dem Boden hocken. Wer dann immer noch meint, zu viel Steuern zu zahlen, dem kann ich auch nicht helfen.

Oliver Schmidt*, 51, IT-Fachmann aus Solingen, verheiratet, Steuerklasse V, 24.000 Euro

Meine Frau und ich hatten 2011 ein Brutto-Einkommen von 54.000 Euro, 24.000 kamen von mir, 30.000 von meiner Frau. Davon gingen ungefähr 25 Prozent Einkommensteuer weg.

Wir nutzen das Ehegattensplitting, allerdings andersherum als wohl bei vielen anderen Paaren, weil ich etwas weniger verdiene. Wir profitieren auch davon, auch wenn wir es ohne Berücksichtigung von Kindern als etwas ungerecht empfinden. Natürlich haben wir wenig Interesse daran, dass sich für uns etwas ändert, aber wir finden, dass sich für Freunde und Kollegen einiges ändern müsste, die mehr Steuern zahlen, obwohl sie Kinder haben - das sollte stärker berücksichtigt werden als die Ehe.

Ärgerlicher als das finde ich aber die Mehrwertsteuer, die mit dem Kassenbon bezahlt wird. Ich kann nicht verstehen, warum Tiernahrung mit sieben Prozent, Getränke aber voll versteuert werden, warum im Fernverkehr ein erhöhter Mehrwertsteuersatz gilt, im Nahverkehr aber ein niedriger, oder warum in der Gastronomie für Essen zum Mitnehmen weniger fällig wird als für Essen, das im Lokal verzehrt wird.

*Namen von der Redaktion geändert

"Kein Finanzbeamter kennt alle Ausnahmen"

Simon Bauer*, 29, Finanzbeamter aus Unterfranken, 29, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse IV mit Faktor, 35.000 Euro

Auf meiner Lohnsteuerkarte stehen 2012 34.600 Euro Jahreseinkommen brutto. Dazu kommen noch circa 22.400 Euro von meiner Frau, die in Teilzeit Referendarin an einer Schule ist. Zurzeit ist sie aber in Elternzeit, sodass ihr Einkommen wegfällt und wir Elterngeld bekommen. Unser zu versteuerndes Einkommen liegt bei 43.700 Euro. An Steuern zahlen wir 6600 Euro und haben damit einen Steuersatz von 15 Prozent - das ist relativ wenig, weil wir hohe Werbungskosten haben.

Außerdem werden wir zusammen veranlagt. Bei Steuerklasse III und V bleibt dem Partner, der wenig verdient, meist der Frau, durch das Ehegattensplitting nichts übrig. Wir haben beide Steuerklasse IV und nutzen das relativ neue Faktorverfahren, bei dem die voraussichtliche Einkommensteuer ins Verhältnis zur Lohnsteuer gesetzt wird. Das ist am gerechtesten unter Ehegatten, weil die im Einkommensteuerbescheid zu erwartende Steuer gleichmäßiger auf die Eheleute verteilt wird als es bei Steuerklasse III/V oder IV/IV ohne Faktor der Fall wäre. Weil unser Faktor zu hoch angesetzt wurde, kommt jetzt trotzdem noch eine Erstattung von 800 raus; mit den regulären Steuerklassen III und V würde es zu einer Nachzahlung kommen.

Meine Steuerlast finde ich fair. Dafür lebe ich in einem sicheren und sauberen Land: Bibliotheken, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Gerichte, Polizei, Lehrer, Feuerwehr und vieles mehr gibt es nicht umsonst. Und als Finanzbeamter finde ich, dass wir einerseits ein gerechtes Steuersystem haben, gerade weil jeder Einzelfall geregelt ist. Zum Beispiel, dass ein Deutschlehrer es nicht oder nur zum Teil als Werbungskosten absetzen kann, wenn er sich den Faust, also deutschsprachige allgemeinbildende Literatur anschafft, der Englischlehrer englischsprachige wie die Encyclopaedia Britannica aber schon, weil er sie für den Unterricht braucht, während der Deutschlehrer den Faust auch für sein privates Bücherregal anschaffen könnte. Andererseits gibt es sehr viele dieser Vorschriften - zu viele. Und das macht es ungerecht, denn kein Steuerberater und Finanzbeamter kennt alle Ausnahmen und Regelungen. Nicht jeder kennt also seinen Vorteil und weiß ihn geltend zu machen.

Christian Schneider*, 39, selbständiger Werber aus dem Raum Karlsruhe, verheiratet, Steuerklasse IV, 95.000 Euro

Meine Frau und ich haben eine Werbeagentur, mit der wir pro Jahr einen Umsatz von 95.400 Euro machen. Nach Abzügen von allen Lohnkosten und sonstigen Ausgaben bleibt uns ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 42.000 Euro. Darauf zahlen wir Einkommensteuer in Höhe von 1846 Euro - relativ niedrig, weil wir als Ehepaar gemeinsam veranlagt werden. An Umsatzsteuer zahlen wir 14.900 Euro, Gewerbesteuer 2352 Euro.

Ich muss offen zugeben, dass mir erst jetzt so richtig bewusst wird, wie viel Steuern wir eigentlich zahlen. Aber die Höhe der Steuern belastet uns gar nicht so sehr, dass ich da etwas verändern würde.

Viel wichtiger fände ich, dass das Steuersystem vereinfacht wird. Wir wohnen nicht weit von der französischen Grenze und haben Bekannte, die in Deutschland arbeiten und in Frankreich wohnen. Die haben nur eine doppelseitige Steuererklärung - das finde ich toll. Da würde ich auch Steuern vorab zahlen, allein für die Erleichterung, diesen Umstand nicht mehr machen zu müssen.

*Namen von der Redaktion geändert

"Für denjenigen, der weniger verdient, ist es frustrierend"

Siegfried Breuer*, 47, Psychologe aus dem Raum Bonn, verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III, 60.000 Euro

Auf meinem Lohnzettel standen 2011 etwas mehr als 60.000 Euro. Von meiner Frau, die als selbständige Handwerksmeisterin arbeitet, kamen 13.500 Euro dazu. Unser zu versteuerndes Einkommen lag insgesamt bei 58.466 Euro, davon gingen 10.834 Euro Einkommensteuer weg.

Wir nutzen zwar das Ehegattensplitting, ich fände aber eine Umwandlung in ein Familiensplitting gut. Steuerliche Vorteile sollten davon abhängig sein, ob Kinder zum Haushalt gehören oder nicht. Die Besteuerung unseres Einkommens finde ich völlig in Ordnung, bei meinem Verdienst wäre sogar eine leicht höhere Einkommenssteuer angemessen.

Was mich stört, ist die indirekte Besteuerung: Wir und vor allem die Menschen, die weniger verdienen, stecken einen Großteil des Geldes, das übrig bleibt, in Einkäufe. Das heißt, wir müssen im Verhältnis mehr Mehrwertsteuer zahlen, als die, die nur einen geringen Teil ihres Einkommens in den Konsum investieren und mehr zurücklegen können. Ich würde mir wünschen, dass der Spitzensteuersatz angehoben wird, damit Leute, die sehr viel Geld verdienen, auch mehr Steuern zahlen, dass die indirekten Steuern zugunsten der direkten niedriger werden und dass jeder Cent, der in Deutschland erwirtschaftet wird, auch hier versteuert werden muss.

Michael Ebert*, 40, Softwareentwickler aus Karlsruhe, verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse IV, 95.000 Euro

Wir haben ein Jahreseinkommen von 105.000 Euro. Der Großteil mit 95.000 Euro kommt von mir, meine Frau arbeitet in Teilzeit als Hebamme. Insgesamt zahlen wir 24.000 Euro Einkommensteuer. Wir profitieren auch von den Kinderfreibeträgen, allerdings fände ich es sinnvoller, dieses Geld oder die Ausgaben fürs Kindergeld in die Zuschüsse für Kinderbetreuung selbst zu stecken.

Wir sind beide Steuerklasse IV. Wir wollen nicht, dass über das Ehegattensplitting der eine viel und der andere nur wenig besteuert wird. Für denjenigen, der weniger verdient, bei uns also meine Frau, ist es ja frustrierend, wenn auf dem Lohnzettel noch weniger drauf ist. Dafür bekommen wir am Ende des Jahres einen Batzen Geld vom Finanzamt zurück, den man auch besser sparen kann. Das Ehegattensplitting in dieser Form finde ich nicht gut: Wenn Kinder da sind, egal ob verheiratet oder nicht, sollte das unterstützt werden.

Die Höhe meiner Steuern finde ich okay, das ist nicht mein größtes Anliegen an die Politik. Ich möchte bei weitem keine Flat Tax, aber die immer exakteren Spezifizierungen im Steuersystem sind kein gutes Mittel, um Gerechtigkeit herzustellen. Wenn irgendwo eine Ungerechtigkeit lauert, egal ob gefühlt oder tatsächlich, wird versucht, jeden Spezialfall abzudecken. Und die Leute werden immer wieder versuchen, Schlupflöcher zu finden. Auch die Mehrwertsteuer ist ein Hebel mit großer Auswirkung auf die Gerechtigkeit - eine Erhöhung trifft meinem Verständnis nach eher untere Einkommensklassen. Und im Vergleich zu dem großen Anteil an individuellen Steuern ist die unternehmerische Tätigkeit in Deutschland zu niedrig besteuert.

*Namen von der Redaktion geändert

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