Finanzen:Welche Einnahmen beim Finanzamt angegeben werden müssen

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Berlin (dpa/tmn) - Im Prinzip gilt: Einnahmen müssen versteuert werden. In die Steuererklärung gehört aber nicht nur der Arbeitslohn oder der Gewinn aus einer unternehmerischen Tätigkeit, erklärt der Bund der Steuerzahler in einer neuen Broschüre.

Grundsätzlich interessiert sich das Finanzamt für alle Einnahmen, die über den rein privaten Bereich hinausgehen. Wird zum Beispiel ab und an auf dem Flohmarkt Gebrauchtes verkauft, ist das noch kein Fall für das Finanzamt. Aber: Werden häufig Waren angeboten, kann das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.

Indizien dafür sind beispielsweise eine hohe Anzahl von Verkäufen, das Anbieten von Neuware oder das Schalten von Werbeanzeigen. Auch wer Selbstgemachtes professionell auf einer Onlineplattform anbietet, gilt schnell als Unternehmer.

Auch Spekulationsgewinne sind nicht immer steuerfrei. Nur wer ein Spekulationsobjekt wie zum Beispiel Bitcoin innerhalb eines Jahres nach Anschaffung wieder verkauft, muss den Gewinn dem Finanzamt melden. Liegt der Jahresgewinn unter 600 Euro, drückt der Fiskus ein Auge zu, dieser Betrag bleibt steuerfrei. Liegt der Gewinn aber über der Freigrenze, wird die Steuer auf den gesamten Gewinn fällig.

Allerdings hat das Finanzgericht Nürnberg Zweifel an der Steuerpflicht von Kryptogeld geäußert (Az.: 3 V 1239/19). Deshalb sollte man die Gewinne zwar in der Steuererklärung angeben, aber Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auf den Beschluss des Finanzgerichts verweisen.

© dpa-infocom, dpa:210408-99-129960/2

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