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Finanzen:Steuerfreigrenzen bei Mitbringseln aus dem Urlaub beachten

Berlin (dpa/tmn) - Urlauber sollten beim Shoppen von Souvenirs oder anderen Waren an den Zoll denken. Denn manches darf gar nicht mit nach Deutschland gebracht werden, für andere Produkte gelten Obergrenzen. Sind diese überschritten, werden Abgaben fällig.

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Berlin (dpa/tmn) - Urlauber sollten beim Shoppen von Souvenirs oder anderen Waren an den Zoll denken. Denn manches darf gar nicht mit nach Deutschland gebracht werden, für andere Produkte gelten Obergrenzen. Sind diese überschritten, werden Abgaben fällig.

Bestimmte Waren wie ungeprüfte Feuerwerkskörper oder gefährliche Tiere seien gänzlich tabu, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Bei Genussmitteln wie Zigaretten, Tabaksticks oder Alkohol gibt es Höchstgrenzen. Je nachdem, ob der Urlauber aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land zurückkehrt, gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Zunächst die Grundregel: Gegenstände für den persönlichen Ver- oder Gebrauch sind in Ordnung, erklärt Klocke. Werden hingegen Waren in größeren Mengen mitgebracht, erscheint eine rein private Verwendung zweifelhaft. Deshalb hat der Zoll Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Falls die Reisemitbringsel diese Grenzen überschreiten, ist das bei der Wiedereinreise mündlich anzumelden und Einfuhrabgaben zu zahlen.

Für Reisen aus dem Nicht-EU-Ausland gelten besonders strenge Vorgaben. "Gerade bei Fernreisen in die USA oder nach Asien sollten Urlauber daran denken, dass sie pro Person bei einer See- oder Flugreise maximal Waren bis zu 430 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen dürfen", erklärt Klocke. Für Kinder bis 15 Jahren gilt ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Gerade bei ausgedehnten Shoppingtouren im Ausland sind die Grenzen schnell überschritten. Es ist daher wichtig, die Kaufbelege der Einkäufe aufzubewahren.

Wenn kein Kaufbeleg vorgelegt werden kann, ermittelt die Zollstelle den Wert der Ware gegebenenfalls durch Schätzung. Urlauber sollten sich am besten vor dem Reiseantritt über die entsprechenden Bestimmungen informieren.

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