Finanzen - Rudolstadt:Thüringer Verfassung: Rechnungshof pocht auf Schuldenbremse

Erfurt (dpa/th) - Der Landesrechnungshof plädiert für eine Schuldenbremse bei den Landesausgaben in der Thüringer Verfassung. Dies sei geboten, um eine größere Kontinuität der vom kommenden Jahr an geltenden Schuldenregelung sicherzustellen, erklärte Rechnungshofpräsident Sebastian Dette am Freitag. Ab 2020 gilt die von Bund und Ländern vereinbarte Schuldenbremse, die ihnen verbietet, ihre Haushalte per Neuverschuldung aus Krediten auszugleichen. Wirkungsvoll könne dies nur umgesetzt werden, wenn die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert werde, so Dette.

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Erfurt (dpa/th) - Der Landesrechnungshof plädiert für eine Schuldenbremse bei den Landesausgaben in der Thüringer Verfassung. Dies sei geboten, um eine größere Kontinuität der vom kommenden Jahr an geltenden Schuldenregelung sicherzustellen, erklärte Rechnungshofpräsident Sebastian Dette am Freitag. Ab 2020 gilt die von Bund und Ländern vereinbarte Schuldenbremse, die ihnen verbietet, ihre Haushalte per Neuverschuldung aus Krediten auszugleichen. Wirkungsvoll könne dies nur umgesetzt werden, wenn die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert werde, so Dette.

Zwar ist laut Rechnungshof eine verfassungsrechtliche Regelung in den einzelnen Bundesländern nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Neun Länder haben sich demnach aber bereits dafür entschieden. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hält Dettes Vorstoß für "rückwärtsgewandt", wie sie in einer Reaktion äußerte. Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik bringe das Land weiter als eine "lediglich verfassungsästhetische Regelung ohne Mehrwert".

Der Landtag hatte im Juni mit rot-rot-grüner Mehrheit den Haushalt für 2020 beschlossen. Der Etat mit dem Rekordvolumen von 11,1 Milliarden Euro kommt ohne Neuverschuldung aus.

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