Finanzen - Münster:Gemeindefinanzen: NRW-Verfassungsgerichtshof weist Klage ab

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um die Berechnung von Einwohnerzahlen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Dienstag eine Klage zurückgewiesen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 sei verfassungskonform, entschieden die Richter. Anders hatten das Städte Bonn und Velbert sowie der Gemeinde Much gesehen und dagegen geklagt. Die Kommunen sahen sich bei der Zuteilung der Finanzmittel durch das Land benachteiligt. Aus ihrer Sicht wurden beim Zensus 2011 falsche Einwohnerzahlen ermittelt und ihnen deshalb zu wenige Gelder zugeteilt. (Az.: VerfGH 37/14)

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Münster (dpa/lnw) - Im Streit um die Berechnung von Einwohnerzahlen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Dienstag eine Klage zurückgewiesen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 sei verfassungskonform, entschieden die Richter. Anders hatten das Städte Bonn und Velbert sowie der Gemeinde Much gesehen und dagegen geklagt. Die Kommunen sahen sich bei der Zuteilung der Finanzmittel durch das Land benachteiligt. Aus ihrer Sicht wurden beim Zensus 2011 falsche Einwohnerzahlen ermittelt und ihnen deshalb zu wenige Gelder zugeteilt. (Az.: VerfGH 37/14)

Der Verfassungsgerichtshof verwies in seiner Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von September 2018. Karlsruhe hatte damals den Zensus 2011 für verfassungsgemäß erklärt. Dabei bezweifelten die obersten NRW-Richter am Dienstag nicht, dass in Einzelfällen die ermittelten Einwohnerzahlen fehlerhaft seien könnten. "Die Kommunen können bei Zweifeln die Verwaltungsgerichte anrufen. Und sollte dann ein Gericht Zweifel haben, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden", sagte die Präsidentin des Gerichtshofes in Münster, Ricarda Brandts.

Und weiter: Der Gesetzgeber in NRW müsse davon ausgehen, dass die 2011 ermittelten Einwohnerzahlen besser seien als die von der Volkszählung im Jahr 1987. Es liege kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot aller Kommunen vor, wie es die Kläger Bonn, Velbert (Kreis Mettmann) und Much im Rhein-Sieg-Kreis aufgeführt hätten.

Auch gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze der Folgejahre liegen in Münster Beschwerden vor. Brandts forderte die Kläger bis Mitte August auf zu klären, ob diese Verfahren nicht besser fallengelassen werden sollten.

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