Finanzen - Münster:Finanzierung der Kommunen: Verfassungsgerichtshof urteilt

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um die Finanzierung der Kommunen durch das Land im Jahr 2014 fällt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen heute ein Urteil. Geklagt gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) hatten die Städte Bonn, Velbert (Kreis Mettmann) sowie die Gemeinde Much im Rhein-Sieg-Kreis. Die Kläger gehen davon aus, bei der Finanzzuweisungen benachteiligt worden zu sein, weil aus ihrer Sicht beim Zensus 2011 die Einwohnerzahlen falsch ermittelt wurden. Dadurch seien ihnen Millionen-Beträge zu wenig zugewiesen worden.

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Münster (dpa/lnw) - Im Streit um die Finanzierung der Kommunen durch das Land im Jahr 2014 fällt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen heute ein Urteil. Geklagt gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) hatten die Städte Bonn, Velbert (Kreis Mettmann) sowie die Gemeinde Much im Rhein-Sieg-Kreis. Die Kläger gehen davon aus, bei der Finanzzuweisungen benachteiligt worden zu sein, weil aus ihrer Sicht beim Zensus 2011 die Einwohnerzahlen falsch ermittelt wurden. Dadurch seien ihnen Millionen-Beträge zu wenig zugewiesen worden.

In der mündlichen Verhandlung Mitte Juni hatten die obersten NRW-Verfassungsrichter den Städten aber kaum Chancen eingeräumt. Die Präsidentin des Gerichtshofes, Ricarda Brandts, hatte mehrfach auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 hingewiesen. Karlsruhe hatte damals den Zensus 2011 für verfassungsgemäß erklärt.

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