Finanzen - Magdeburg:Land prüft Doppelstrukturen nach Kritik des Rechnungshofes

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Magdeburg/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Nach Kritik durch den Landesrechnungshof werden in Sachsen-Anhalt Veränderungen bei der Auszahlung von Beihilfen und Bezügen für Minister geprüft. Das bestätigte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage. Der Rechnungshof hatte die bisherigen Doppelstrukturen als "wenig sinnvoll" gerügt und eine zentrale Bearbeitung angeregt.

Zuletzt wurden Beihilfe-Anträge bei Krankheit, Pflege oder Geburt laut den Prüfern durch drei verschiedene Stellen in Sachsen-Anhalt bearbeitet: für Abgeordnete durch die Landtagsverwaltung, für Minister und Staatssekretäre durch das Finanzministerium und für Beamte durch die Bezügestelle beim Finanzamt Dessau-Roßlau. Ähnlich ist es bei den Bezügen: für Minister und Staatssekretäre geschieht dies durch das Finanzministerium und für die Beschäftigten und Beamten des Landes durch die Bezügestelle.

Der Rechnungshof hatte untersucht, welche Kosten dem Land dadurch entstehen. Demnach kostete die Bearbeitung eines Beihilfeantrages durch die Landtagsverwaltung rein rechnerisch 567 Euro, durch das Finanzministerium 252 Euro und durch das Finanzamt 45 Euro. Die Abweichungen hätten vor allem mit der Bearbeitungsmenge je Sacharbeiter zu tun, so die Prüfer. Ähnlich sehe es auch bei den Bezügen aus: im Finanzministerium fallen pro Bearbeitung 411 Euro an, im Finanzamt lediglich 124 Euro.

In einem Fall wurde die Praxis bereits geändert. Anträge von Abgeordneten werden nun von der Bezügestelle erledigt, wie das Finanzministerium mitteilte. Für die Übertragung der Bezüge- und Beihilfebearbeitung der Minister und Staatssekretäre sei der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin.

© dpa-infocom, dpa:220408-99-842934/2

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