Finanzen - Köln:Gericht: Kirche muss Journalisten keine Auskunft geben

Köln (dpa) - Die katholische Kirche muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln geben. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es wies damit eine Klage der Journalistin Annika Joeres vom Recherchenetzwerk "Correctiv" gegen das Erzbistum Köln ab. Joeres hatte sich auf die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten berufen. Diese gelte auch für die Kirche, da deren Kirchensteuer vom Staat eingezogen werde.

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Köln (dpa) - Die katholische Kirche muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln geben. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es wies damit eine Klage der Journalistin Annika Joeres vom Recherchenetzwerk "Correctiv" gegen das Erzbistum Köln ab. Joeres hatte sich auf die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten berufen. Diese gelte auch für die Kirche, da deren Kirchensteuer vom Staat eingezogen werde.

Das Gericht erklärte, der presserechtliche Auskunftsanspruch scheitere in diesem Fall daran, dass es sich bei der Kirche nicht um eine Behörde handele. Zwar sei das Erheben der Kirchensteuer eine hoheitliche Aufgabe, doch die Verwendung der Mittel gehöre dann in den kirchlichen Bereich, entschied das Gericht. Die Anlageentscheidungen des Erzbistums seien eine "innerkirchliche Angelegenheit" und fielen unter die religiöse Selbstbestimmung. Das Gericht ließ Berufung zu, so dass in der Sache womöglich noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Joeres sagte, sie werde "sehr wahrscheinlich" in Berufung gehen.

Joeres wollte unter anderem wissen, in welche Aktien die Kirche ihr Geld investiert hat und ob darunter zum Beispiel Kohle-, Öl- oder Gasunternehmen sind. "Keiner der 23 Millionen deutschen Katholiken hat die Möglichkeit, nachzuvollziehen, wo seine Kirchensteuern hinfließen", kritisierte "Correctiv".

Das Erzbistum Köln widersprach dem. Es gebe "volle Transparenz und regelmäßige Berichte", wofür die Steuergelder verwendet würden, hieß es in einer Stellungnahme. Das Vermögen werde nach christlichen Wertvorstellungen angelegt, wobei auch Umweltaspekte stark berücksichtigt würden. "Ausgeschlossen ist die Finanzierung von Unternehmen und Staaten, deren Tätigkeit oder Handeln christlichen Wertmaßstäben fundamental widersprechen." Die Einhaltung der Anlagerichtlinien werde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

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