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Finanzen - Kassel:Prozess um Attac-Gemeinnützigkeit: Kritik am Finanzhof

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Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Im Streit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac hat das Hessische Finanzgericht in Kassel Kritik an der vorhergehenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) geäußert. "Alles in allem scheint die Entscheidung des 5. Senats mit heißer Nadel gestrickt", sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Kassel. Das sei "bedenklich".

Das Hessische Finanzgericht hatte 2016 pro Attac entschieden, als sich das Netzwerk gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Frankfurt wehrte. Doch der 5. Senat des Bundesfinanzhofes hatte im vergangenen Jahr die Entscheidung kassiert und die Sache zurück nach Kassel verwiesen. Im Kern geht es um die Frage, ob Attac eigene politische Interessen verfolgt und daher nicht als gemeinnützig anerkannt werden darf. Das Netzwerk steht zum Beispiel hinter Kampagnen gegen den Sparkurs der Bundesregierung.

Man werde nun entsprechen den Vorgaben des BFH prüfen, ob die einzelnen "gemeinnützigkeitsschädlichen Aktionen einem gemeinnützigen Zweck untergeordnet sind", sagte der Vorsitzende Richter in Kassel. Er deutete an, Revision zuzulassen, damit sich erneut der Bundesfinanzhof mit der Sache befassen muss. Mit einem Urteil im Laufe des Tages wird gerechnet.

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