Finanzen - Hamburg:Volksbegehren "Schuldenbremse streichen!" verfassungswidrig

Deutschland
Das Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts, in dem das Hamburgische Verfassungsgericht untergebracht ist. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Das geplante Volksbegehren zur Streichung der Hamburger Schuldenbremse ist verfassungswidrig. Das Volksbegehren für ein "Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg" dürfe nicht durchgeführt werden, entschied das Hamburgische Verfassungsgericht am Freitag. Es widerspreche sowohl dem Haushaltsrecht der Hamburgischen Bürgerschaft als sei das Ansinnen auch mit der bundesweit im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nicht vereinbar. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts fiel einstimmig. Geklagt hatte der rot-grüne Senat.

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