Finanzen:Erleichterte Kaufpreisaufteilung für Vermieter

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Wer die Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie abschreiben möchte, muss den Wert des Bodens vom Wert des Gebäudes trennen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/tmn) - Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat seine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert und auf der Homepage veröffentlicht. Diese benötigen Vermieter, um die genaue Abschreibung des Gebäudes ermitteln zu können.

Denn wer ein bebautes Grundstück kauft und dieses vermietet oder in seinem Betrieb nutzt, kann einen Teil der Anschaffungskosten abschreiben und damit seine Steuerlast senken. Dafür ist aber der Gesamtkaufpreis in einen Gebäude- und einen Bodenwertanteil aufzuteilen, weil die steuerlichen Abschreibungen nur für Gebäude möglich sind. Der Boden ist im steuerlichen Sinne nicht abnutzbar.

Die Excel-Tabelle, die das BMF zum Download bereitstellt, soll die Kaufpreisaufteilung erleichtern. Denn in Kaufverträgen werden oft nicht die einzelnen Werte aufgeführt, sondern ein Gesamtpreis festgelegt. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Zusätzlich zu der Tabelle gibt das Ministerium Nutzern auch eine Anleitung an die Hand. "Mit diesen Arbeitshilfen können Steuerzahler selbst eine Kaufpreisaufteilung vornehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung in einem Vertrag prüfen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

© dpa-infocom, dpa:220927-99-917491/4

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