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Finanzen - Berlin:Steuerzahlerbund: Nachtragshaushalt verfassungswidrig

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Berlin (dpa/bb) - Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Berlin, Alexander Kraus, hält den Anfang Juni vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Nachtragshaushalt für verfassungswidrig. Die Aufnahme neuer Kredite in Höhe von sechs Milliarden Euro trotz Schuldenbremse bei gleichzeitigem Aufbau einer Rücklage für kommende Jahre sei nicht mit der Verfassung vereinbar, erklärte Kraus am Dienstag.

Er berief sich dabei auf ein Gutachten im Auftrag seines Verbandes im Hinblick auf den Bundeshaushalt, das auf den Landesetat übertragbar sei. Kraus kritisierte auch, dass sich die rot-rot-grüne Koalition für die Rückzahlung der Schulden ab 2023 bis zum Jahr 2050 Zeit nehme und die Tilgung damit "auf die sehr lange Bank" schiebe.

Linke-Finanzexperte Steffen Zillich wies den Vorhalt eines verfassungswidrigen Haushalts zurück. "Ich kann das nicht sehen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Bildung einer Rücklage sei nötig, um jetzt Mittel zu sichern, die in Zukunft zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise gebraucht würden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie reichten weit über das laufende Jahr hinaus. Etliche Länder würden so verfahren.

Neue Kredite sind den Ländern wegen der bundesweiten Schuldenbremse eigentlich verboten. Angesichts der Corona-Pandemie greift allerdings eine doppelte Ausnahmeregel für den Fall außergewöhnlicher Notsituationen und einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Um wie viel Geld es bei der Rücklage geht, ist offen. Fachleuten zufolge könnte es auf eine ungefähre Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro hinauslaufen.

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