Finanzen - Berlin:Senat beschließt schrittweise Angleichung der Beamtenbezüge

Berlin (dpa/bb) - Die Bezüge der Berliner Landesbeamten werden bis 2021 auf das Durchschnittsniveau aller Bundesländer erhöht. Der Senat beschloss am Dienstag die entsprechenden Schritte, um die Lücke von aktuell noch 4,3 Prozent zu schließen. Anpassungen sind demnach im Juni 2018, im April 2019, im Februar 2020 und im Januar 2021 geplant. Sie sollen sich an den durchschnittlichen Besoldungserhöhungen der übrigen Länder orientieren und diese jeweils um 1,1 Prozentpunkte übertreffen, wie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) ankündigte.

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Berlin (dpa/bb) - Die Bezüge der Berliner Landesbeamten werden bis 2021 auf das Durchschnittsniveau aller Bundesländer erhöht. Der Senat beschloss am Dienstag die entsprechenden Schritte, um die Lücke von aktuell noch 4,3 Prozent zu schließen. Anpassungen sind demnach im Juni 2018, im April 2019, im Februar 2020 und im Januar 2021 geplant. Sie sollen sich an den durchschnittlichen Besoldungserhöhungen der übrigen Länder orientieren und diese jeweils um 1,1 Prozentpunkte übertreffen, wie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) ankündigte.

Die Regelung betrifft 113 800 aktive Beamte und Pensionäre. Über Umfang und Zeitpunkt der Anpassungsschritte hatte es in der rot-rot-grünen Koalition zunächst unterschiedliche Vorstellungen gegeben. Die Erhöhung ist aus Sicht des Senats vor allem deshalb wichtig, weil Berlin bei der Suche dringend benötigter Fachkräfte in Konkurrenz zum Bund wie auch zu anderen Ländern steht, darunter dem Nachbarland Brandenburg. Die CDU hält die Angleichung an den Länderdurchschnitt für nicht ausreichend und fordert eine Anhebung der Beamtenbezüge auf das höhere Niveau des Bundes.

Neben den linearen Besoldungserhöhungen beschloss der Senat auch die Einführung beziehungsweise Erhöhung von Stellenzulagen in unteren Besoldungsgruppen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass hier der Rückstand zum Durchschnittsniveau der anderen Bundesländer größer ausfällt als in höheren Besoldungsgruppen. Weiterhin werden bestimmte Sonderzahlungen angehoben.

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