Schwerin (dpa/mv) - Die Grundsteuererklärungen in Mecklenburg-Vorpommern liegen fast vollständig vor. Die Eingangsquote liegt bei über 99 Prozent, wie das Finanzministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Manche Eigentümer hätten Erklärungen jedoch mehrfach eingereicht. Die genaue Zahl ausstehender Dokumente könne daher erst nach der Abarbeitung erfolgen, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.
Bislang gingen im Nordosten rund 695.000 Erklärungen ein. Wer keine eingereicht hat, muss laut Ministerium damit rechnen, dass die Steuer geschätzt wird. Im Mai vergangenen Jahres wurden landesweit rund 160.000 Erinnerungsschreiben an Eigentümer verschickt, die noch keine Erklärung eingereicht hatten.
Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert.
Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935).
Für die Berechnung müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. 2022 lagen die Einnahmen im Nordosten laut Ministerium bei insgesamt knapp 210 Millionen Euro.
Laut Bundesfinanzministerium wird die Grundsteuer zu je einem Viertel Mitte Februar, Mai, August und November fällig. Auf Antrag könne die Steuer auch in einem Betrag gezahlt werden.
Das Finanzministerium in Schwerin betonte, dass durch die Reform in Summe nicht mehr Steuern eingenommen werden sollen als bislang. Für knapp 78 Prozent der landesweit eingegangenen Erklärungen wurden demnach bereits neue Grundsteuerbescheide erstellt.
Bis Mitte des Jahres sollen diese überwiegend bearbeitet werden, damit die Kommunen die Grundsteuer berechnen können. Sollte eine Kommune den Hebesatz, mit dem diese Steuer berechnet wird, anheben oder senken, müsse darüber öffentlich informiert werden, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.
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