Ferienwohnungen:Airbnb soll Daten von Vermietern herausgeben

Der Apartment-Vermittler Airbnb soll nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des Unternehmens dagegen zurück. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde aber die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Im Dezember 2019 hatte das Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Airbnb verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter und die genaue Lage ihrer Quartiere zu übermitteln. Das Bezirksamt hatte laut Gericht den Verdacht, dass gegen das Zweckentfremdungs-Verbot von Wohnungen verstoßen wird, weil Inserate keine oder falsche Registriernummern hatten oder Geschäftsdaten gewerblicher Vermieter nicht zu erkennen waren. Airbnb hatte argumentiert, der Bescheid sei rechtswidrig, die geforderte Auskunft verfassungswidrig.

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