Süddeutsche Zeitung

Ferien-Apartments:Willkommen in Berlin

Es bleibt doch erlaubt, eine Zweitwohnung zeitweise an Touristen zu vermieten. Jetzt geht der Streit über Airbnb-Unterkünfte in die nächste Runde.

Von Benedikt Müller und Jens Schneider, Berlin/München

Der Flugbegleiter aus Rostock übernachtet öfter in seiner Berliner Zweitwohnung. Die Germanistin aus Italien nutzt ihr Domizil in der Hauptstadt, wenn sie dort forscht. Und der dänischen Familie dient das Apartment als Familientreff. Wenn sie nicht in Berlin sind, vermieten sie an Touristen. Das allerdings wollte ihnen das Land Berlin nicht mehr erlauben, und so zogen sie vor Gericht.

Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht den drei Klägern Recht gegeben und damit erstmals das strikte Berliner Zweckentfremdungsverbot aufgeweicht, das die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste untersagt. Demnach muss das Land Eigentümern von Zweitwohnungen erlauben, die Apartments zeitweise an Touristen zu vermieten, wenn sie diese sonst selbst bewohnen. Im Frühjahr hatte Berlin entsprechende Regeln verschärft, um der zunehmenden Wohnungsknappheit zu begegnen. Schätzungen des Senats zufolge werden 12 000 Wohnungen als Ferien-Apartments vermietet, die damit auf dem Wohnungsmarkt fehlten. Ausnahmegenehmigungen erteilen die Bezirke selten. Doch im Fall der drei Eigentümer müssen diese nun erteilt werden, entschied das Gericht.

Beim Airbnb-Konkurrenten Wimdu haben sich viele Anbieter zurückgezogen

Die Ausnahmen beziehen sich ausdrücklich auf Zweitwohnungen, die von den Eigentümern genutzt werden. Ihnen soll die Vermietung erlaubt werden, weil "kein Wohnraumverlust für die Stadt" entstehe. Es wirke sich auf die Wohnraumversorgung nicht aus, wenn die Zweitwohnung während der Abwesenheit der Inhaber als Ferienwohnung vermietet werde oder leer stehe, erklärte das Gericht.

Der Berliner Senat reagierte enttäuscht. Bau-Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup sprach von einem "schlechten Tag für die Berliner Mieterinnen und Mieter". Es müsse "auf jeden Fall vermieden werden, dass ein Schlupfloch für die zweckfremde Nutzung des immer knapper werdenden Wohnraums in Berlin eröffnet wird", sagte er. Der Senat prüfe rechtliche Schritte, um einen Missbrauch durch "künstliche" Zeitwohnsitze zu verhindern.

Das Urteil stellt das strikte Berliner Zweckentfremdungsverbot nicht generell in Frage. Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht dieses Verbot als verfassungsgemäß bestätigt. Es wies Klagen mehrerer Eigentümer zurück, die gewerblich Wohnungen an Touristen vermieten wollten.

Berlin hat zusätzliche Stellen geschaffen, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Die Bürger sollen Zweckentfremdungen melden. Wer illegal vermietet, dem drohen Strafen bis zu 100 000 Euro. Hintergrund der umstrittenen Regeln ist, dass immer mehr Reisende Unterkünfte über Plattformen wie Airbnb oder Wimdu buchen, statt in Hotels zu übernachten. Das Phänomen ist vor allem in Städten verbreitet, in denen Wohnungen ohnehin knapp sind. Wie Berlin gehen etwa auch Hamburg, München und Köln mit Verordnungen gegen Apartments vor, die immer nur zeitweise an Touristen vermietet werden. Damit lässt sich oft mehr Geld verdienen als mit einer langfristigen Vermietung. Vom Aufstieg der Ferienwohnungen profitieren Plattformen wie Airbnb oder Wimdu. Sie erhalten eine Provision, wenn Reisende ein Privatzimmer buchen. Allerdings leidet gerade die Berliner Firma Wimdu unter den verschärften Regeln. Jeder fünfte Berliner Vermieter lasse zurzeit sein Angebot ruhen, "aus Sorge vor Strafmaßnahmen", sagt Péter Vida, Chefjurist von Wimdu. Dabei sei Berlin für die Plattform einer der drei wichtigsten Märkte. Deshalb unterstützt Wimdu Vermieter bei rechtlichen Schritten gegen das Verbot.

Durch den Richterspruch vom Dienstag sieht sich die Plattform bestätigt. "Das Urteil ist eine klare Klatsche für den Berliner Senat", sagt Vida. Der Anwalt fordert, der Vollzug des Gesetzes solle ausgesetzt werden. Nach der Wahl des Abgeordnetenhauses solle dann ein "neues, faires Gesetz" beraten werden. Berichten zufolge macht die strikte Gangart Berlins Wimdu schwer zu schaffen. Das Manager Magazin hatte gemeldet, die Investoren könnten bald die Geduld mit dem defizitären Portal verlieren; 60 Beschäftigte seien entlassen worden. Die Firma bestätigt lediglich, man befinde sich in einem Umbau, "der mit Personaleinsparungen verbunden sein kann". Zu weiteren Gerüchten äußere man sich nicht.

Der weltweite Marktführer Airbnb ist in den konkreten Fall der drei Berliner Vermieter zwar nicht involviert, kündigt aber ebenfalls an, die Entscheidung zu prüfen. "Das Urteil wirft Fragen zu den gesetzlichen Regelungen in Berlin auf", teilt das Unternehmen mit. Airbnb spricht sich dafür aus, kommerzielle Anbieter klar von Privatleuten abzugrenzen. "Berliner, die ihr Zuhause temporär vermieten, wenn sie selbst auf Reisen sind, entziehen dem Markt keinen Wohnraum", heißt es bei der Firma.

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Quelle:
SZ vom 10.08.2016
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