Mutterschutz:Trotz Fehlgeburt am nächsten Tag zur Arbeit

Mutterschutz: Nach dem vermeintlich "sicheren" dritten Monat sind Fehlgeburten für Eltern besonders schwer.

Nach dem vermeintlich "sicheren" dritten Monat sind Fehlgeburten für Eltern besonders schwer.

(Foto: Manu Padilla/imago images/Westend61)

Wer vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Kind verliert, hat keinen Anspruch auf Mutterschutz. Vier Frauen legen dagegen Verfassungsbeschwerde ein.

Von Helena Ott

Am Tag danach kann sie nicht einmal das Handy in die Hand nehmen und ihren Hausarzt anrufen. Das macht ihr Mann für sie. Eigentlich hätte Natascha Sagorski wieder arbeiten sollen, zumindest sagte das die Ärztin im Krankenhaus. Kurz nachdem sie nach einer Ausschabung aus der Narkose aufgewacht war. Kurz nachdem sie ihr Kind verloren hatte. "Meine eigene Fehlgeburt 2019 hat mich viel mehr aus der Bahn geworfen, als ich das erwartet hatte", sagt die 38-Jährige. Inzwischen weiß die Münchner PR-Beraterin, dass viele Frauen nach einer Fehlgeburt ähnliche Erfahrungen machen. Und dass viele von ihnen danach keine oder nur eine kurze Krankschreibung bekommen.

Denn arbeitsrechtlich ist es so: Wer in Deutschland vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Kind verliert, hat keinen automatischen Anspruch auf eine berufliche Auszeit. Erst ab der 24. Schwangerschaftswoche sind Frauen vom Mutterschutz geschützt. Und vorher? Es könne nicht sein, sagt Natascha Sagorski, habe sie gedacht, dass Frauen in so desolatem körperlichen und seelischen Zustand davon abhängig sind, ob ihnen eine Gynäkologin oder ein Hausarzt eine Krankschreibung ausstellt. Andere Frauen sollten nicht mit körperlichen und psychischen Schmerzen zur Arbeit gehen müssen. Deshalb hat die Münchnerin gemeinsam mit vier betroffenen Frauen in dieser Woche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

Mutterschutz: Natascha Sagorski, 38, zeigt die Bögen mit den 70 000 Unterschriften für einen ausgeweiteten Mutterschutz.

Natascha Sagorski, 38, zeigt die Bögen mit den 70 000 Unterschriften für einen ausgeweiteten Mutterschutz.

(Foto: Sandra Steh/Sandra Steh)

Jede dritte Schwangerschaft ist betroffen

In ihrer Verfassungsbeschwerde fordern sie einen optionalen Mutterschutz, der auch Frauen mit Fehlgeburten vor dem sechsten Monat unter Schutz stellt. Je nach Dauer einer Schwangerschaft fordern die Frauen einen sogenannten "gestaffelten Mutterschutz". Wie viele Wochen einem bei einer Fehlgeburt im jeweiligen Monat zustehen, soll nach ihrem Dafürhalten eine Experten-Kommission klären. "Uns ist wichtig, dass es ein staatliches Angebot ist und freiwillig in Anspruch genommen werden kann", sagt Natascha Sagorski. Manche Frauen würden frühe Schwangerschaften vor dem Arbeitgeber geheim halten oder entschieden für sich, dass ihnen die Ablenkung im Job mehr helfe.

Am Arbeitsplatz, aber auch in Freundeskreisen und in Familien ist das Thema Fehlgeburt meist noch ein Tabu. Dabei mündet jede dritte Schwangerschaft in einer Fehlgeburt, heißt es in der Geburtshilfe. Für ein Buch zu diesem Thema hat Natascha Sagorski 24 Frauen und einen Mann interviewt. "Zuvor dachte ich, ich hätte einfach Pech gehabt und an dem Tag im Krankenhaus eine unsensible Ärztin erwischt." Inzwischen haben sich mehr als 100 weitere Frauen bei ihr gemeldet. "Über die Hälfte hatten Schwierigkeiten, eine Krankschreibung zu bekommen", sagt Sagorski. Ihr erster politischer Schritt war eine Petition, dabei kamen 70 000 Stimmen für die Ausweitung des Mutterschutzes zusammen. Aber, das weiß sie auch von ihrem Politikstudium, Entscheidungsfindungen und Gesetzgebungsverfahren können sich in die Länge ziehen wie Kaugummi. Sie hat sich dennoch entschlossen, ihr politisches Engagement auszuweiten und den Verein "Feministische Innenpolitik" gegründet.

"Wir haben so was oft auf dem Tisch, aber die Mehrheit der Beschwerden hat keine Chance."

Seit der Fehlgeburt hatte Sagorski auch das Gefühl, Unrecht erfahren zu haben. Gemeinsam mit vier Mitstreiterinnen schaltet sie im Sommer eine Berliner Anwaltskanzlei ein, die auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert ist. Remo Klinger, Anwalt für öffentliches Recht, sagt es in der Online-Pressekonferenz am Mittwochmorgen ehrlich: "Wir haben so was oft auf dem Tisch, aber die Mehrheit der Beschwerden hat keine Chance", sagt er. Doch die rechtliche Überprüfung dauerte länger als erwartet. Mit dem Ergebnis, dass aus Sicht des Juristen eine Schutzlücke vorliegt, die eine Ungleichbehandlung fördert: dass nämlich Frauen mit einer Fehlgeburt ab dem sechsten Monat 18 Wochen Mutterschutz zustehen und bei einem früheren Abgang kein einziger Tag. Und dass einer Mutter nach der Verfassung auch dann Schutz zusteht, wenn das Kind nicht am Leben bleibt.

Eine der Beschwerdeführerinnen, Anna, war, als sie ihr Kind verlor, schon in der 21. Schwangerschaftswoche, also kurz vor dem sechsten Monat. Zu einem Zeitpunkt, an dem schon eine mittlere Wölbung am Bauch sichtbar ist. In der Pressekonferenz stellt sie sich zu ihrem persönlichen Schutz nur mit Vornamen vor. "Es ist trotzdem eine Geburt, auch wenn man kein Kind mit nach Hause bekommt", sagt die 30-Jährige. Sie hatte nach dem Kaiserschnitt sogar einen Milcheinschuss und noch mehrere Tage Blutungen. Die körperlichen Beschwerden seien das eine, aber eben das "Zusammenspiel aus körperlicher und seelischer Belastung, das hebelt einen komplett aus", sagt Anna. Sie bekam eine Krankschreibung über vier Wochen, aber um eine Verlängerung musste auch sie kämpfen.

Anwalt Remo Klinger hat seine Mandantinnen schon vorgewarnt, dass es "einige Zeit dauern kann", bis das Bundesverfassungsgericht zu einem Ergebnis kommt und entscheidet, ob der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz nachbessern muss. "Wir wären auch froh, wenn die Regierung vorher gesetzlich eine Neuregelung trifft", sagt Natascha Sagorski. Sie hoffe, dass Frauen künftig nach so einem Erlebnis ihre Kraft aufsparen können, ohne "so einen Hürdenlauf", um krankgeschrieben zu werden.

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