Süddeutsche Zeitung

Familienstreit bei Tönnies:Niederlage für den Großschlachter

Lesezeit: 3 min

Von Elisabeth Dostert, Hamm

Im Kampf um die Macht im Fleischkonzern Tönnies gibt es große und kleine Siege. Am Montag hat Robert Tönnies, 36, Sohn des Firmengründers Bernd Tönnies, im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Hamm einen großen Sieg errungen. Die Richter des 8. Zivilsenats bestätigten das Urteil des Landgerichts Bielefeld von Ende Mai 2014. Seinem Onkel Clemens Tönnies senior, 58, steht in den Obergesellschaften des Fleischkonzerns kein Doppelstimmrecht zu. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Der Krieg in der Familie geht weiter

Ein Verfahren ist gewonnen, der Familienzwist geht weiter. Im Grunde geht es immer um die Macht im Tönnies-Konzern, einem der größten Schlachtkonzerne Europas mit 5,6 Milliarden Euro Umsatz und 8000 Beschäftigten. Die Zukunft des Konzerns hängt an den Urteilen von Juristen. Zerbricht er am Ende? Braucht er einen potenten Investor, weil im Konzern kein Platz ist für zwei wie Clemens Tönnies senior und Robert Tönnies, Onkel und Neffe, alt und jung - zwei Männer tief zerstritten?

Sie wahren nur die Form für die Kameras. Der Onkel, der zugleich Aufsichtsratschef beim Fußball-Bundesligisten Schalke 04 ist, reicht dem Neffen die Hand vor Beginn der Verhandlung. Es ist ein gestreckter Arm, der den anderen auf Distanz hält.

Der Onkel verabschiedet sich auch - trotz der Niederlage. "Ciao", sagt er. Fast eine Stunde und 45 Minuten hat Richter Rüdiger Hütte, der Vorsitzende des 8. Zivilsenats am OLG Hamm, gesprochen, ehe die Kontrahenten zu Wort kommen. Ein langer Monolog. Die Sache ist kompliziert. Es geht um Heiligabend 2002, an diesem Tag wurden drei Vereinbarungen beurkundet, so steht es in den Akten - insgesamt sechs Bände, mehr als 1300 Seiten ohne Anhang. Clemens Tönnies senior nahm damals an dem Treffen teil, die Neffen Clemens junior und Robert, der Notar Horst Swienty und Josef Schnusenberg. Der war einmal mit Bernd Tönnies, dem 1994 verstorbenen Gründer befreundet, deshalb machte er ihn zum Testamentsvollstrecker. Der Freund sollte das Vermögen seiner Söhne verwalten bis zum 30. Lebensjahr des jüngsten, Robert. Noch länger als für Bernd Tönnies hat Schnusenberg dann für Clemens Tönnies senior gearbeitet.

Es geht um viel an Heiligabend 2002. Zuerst beurkunden die Gesellschafter, dass Clemens Tönnies senior ein doppeltes Stimmrecht in der B & C Fleischwerke GmbH & Co. KG und deren Komplementärin zukommt. Danach beschließen sie die Umstrukturierung des Konzerns mit neuen Dachgesellschaften. Dass das doppelte Stimmrecht nur für die Fleischwerke beurkundet wurde, sei ein Irrtum gewesen, behaupteten Clemens Tönnies senior und seine Anwälte in dem Verfahren. Es sei der gemeinsame Wille aller gewesen, dass Clemens Tönnies senior eine "Leitungsmacht" im Konzern bekomme. Es hätte ja keinen Sinn gemacht, wenn das doppelte Stimmrecht nur für die Fleischwerke vereinbart worden war, die nach der Umstrukturierung doch ihre Bedeutung verloren.

In diesem Verfahren wird viel geredet über die Sinnhaftigkeit und Sinnlosigkeit von Beschlüssen. Der Sinn des Familienstreits ist kein Thema für Juristen.

Dass ein Doppelstimmrecht für die Tönnies-Dachgesellschaft auch der Wille der Neffen gewesen sei, sei nicht sicher erwiesen, sagt Hütte. Dass es der Wille von Clemens Tönnies senior war, mag der Richter wohl glauben. Aber sein Wille allein ist nicht genug. Sie schenken sich nichts. Die Anwälte des Seniors haben versucht, den Zeugen Clemens junior als unglaubhaft darzustellen wegen des "Näheverhältnisses" zu seinem Bruder Robert. "Das muss nicht zwingend dazu führen, dass er falsch aussagt", sagt Hütte. Horst Swienty und Josef Schnusenberg seien auch keine "klassischen neutralen Zeugen", so Hütte. Schnusenberg sei in mehrere Klagen verstrickt.

Der nächste Prozess ist bereits terminiert

Im April beschäftigt sich das Landgericht Bielefeld erneut mit dem Widerruf einer Schenkung wegen "arglistiger Täuschung". Geklagt hat Robert Tönnies. Er will die dem Onkel geschenkten fünf Prozent an der Holding zurück. Bislang sind beide zu gleichen Teilen beteiligt. Wird die Schenkung widerrufen, hat der Neffe eine klare Mehrheit.

Es gibt Klagen, die sind wie schwere Geschütze. Und solche, die sind wie Nadelstiche - wie das Verfahren in Liechtenstein. Da geht es um die undurchsichtigen Geldflüsse von zwei Stiftungen, kleine Teilchen im großen Tönnies-Puzzle. Zum Verfahren im September in Vaduz waren die Zeugen Clemens Tönnies senior und Schnusenberg nicht angereist. Sie sollten im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens vergangene Woche in Deutschland befragt werden. Beide sind nicht erschienen. Sie berufen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. In Liechtenstein läuft gegen die Männer ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue nach Paragraf 153 des Strafgesetzbuches. In besonders schweren Fällen steht darauf eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

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SZ vom 10.03.2015
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