Süddeutsche Zeitung

Fahrgast-Vermittler in Frankreich:Uber muss 100 000 Euro Geldstrafe zahlen

  • Der Fahrgastvermittler Uber ist in Frankreich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der Grund: Betrügerische Geschäftsaktivitäten.
  • Auch in anderen Ländern werden die Aktivitäten der Fahrgast-App kritisch betrachtet.

Französisches Gericht verurteilt Uber

Der umstrittene Fahrgast-Vermittler Uber ist in Frankreich zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro verdonnert worden. Ein Gericht in Paris warf dem US-Unternehmen betrügerische Geschäftsaktivitäten vor. Uber habe seinen Transportdienst UberPop fälschlicherweise als Mitfahrgelegenheit dargestellt, teilte das Gericht mit.

Das Angebot erfülle jedoch nicht die Voraussetzung dafür. Denn bei einer Uber-Fahrt würden nicht die Fahrtkosten geteilt - wie es der Idee der Mitfahrgelegenheit zugrunde liegt -, sondern letztlich eine Fahrt "bezahlt". Es gebe festgelegte Preise und einen Mindestpreis.

Uber muss nun auf seiner Internetseite auf das Urteil hinweisen. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben gegen Teile davon Berufung einlegen.

Stein des Anstoßes war das im Februar in Frankreich eingeführte Angebot UberPop. Private Autofahrer können darüber Fahrten in ihrem Wagen im Internet anbieten, Uber stellt dies als eine Art Mitfahrzentrale dar.

Auch andernorts umstritten

Das kalifornische Unternehmen Uber, zu dessen Geldgebern Google und Goldman Sachs gehören, vermittelt Fahrgäste über Smartphone-Apps gegen Provision an Gelegenheitsfahrer.

Mehrere deutsche Großstädte erwägen ein Uber-Verbot. Das deutsche Taxigewerbe hat gegen das Unternehmen geklagt, weil es um seine Einnahmen fürchtet. In San Francisco ist die Taxi-Nutzung durch die neue Konkurrenz um fast zwei Drittel zurückgegangen. Uber ist bereits in 43 Ländern aktiv.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2178152
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de/AFP/Reuters/gal/fued
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.