Süddeutsche Zeitung

Facebook:Fanpage-Betreiber verpflichtet

Wer auf Facebook eine Fanpage einrichtet, ist ebenfalls für den Datenschutz verantwortlich. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das oberste EU-Gericht hat zudem die Rolle der nationalen Behörden beim Datenschutz gestärkt.

Von Wolfgang Janisch

Wer eine Fanpage auf Facebook betreibt, kann für Datenschutzverstöße verantwortlich gemacht werden. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass letztlich Facebook die Daten technisch einsammelt, und zwar mithilfe von "Cookies".

Wer den Service von Facebook nutzt, um mit den Daten der Fans eine Besucherstatistik zu erstellen, der hat laut EuGH gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz zu sorgen. Das Urteil stützt sich auf die frühere Datenschutzrichtlinie, bleibt aber auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung relevant. In dem Rechtsstreit wollte die schleswig-holsteinische Datenschutzbehörde die Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein deaktivieren. Die Akademie hielt dem entgegen, um den Datenschutz müsse sich allein Facebook kümmern. Der Fall gelangte an den EuGH, der nun erstmals die gemeinsame Verantwortlichkeit beider Beteiligter festgestellt hat. Damit ist nun nach Einschätzung der schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Marit Hansen Facebook am Zug: Das Unternehmen müsse den Fanpage-Service so einrichten, dass klar sei, wer für welche Aspekte des Datenschutzes verantwortlich sei. Dabei geht es vor allem um Information, etwa über Zweck und Dauer der Speicherung.

Ein Nebeneffekt des Urteils: Damit ist eindeutig klargestellt, dass Datenschützer überall dort für Facebook und andere Globalunternehmen zuständig sind, wo diese eine Niederlassung haben - selbst wenn dort nur Werbung und Marketing betrieben wird. Für Facebook Germany ist somit beispielsweise die Hamburger Datenschutzbehörde zuständig.

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Quelle:
SZ vom 06.06.2018
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