Die Europäische Kommission eröffnet wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste einschließlich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten.
Die Brüsseler Behörde befürchtet in Bezug auf Kinder insbesondere einen sogenannten Rabbit-Hole-Effekt (auf Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet - ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte "Alice im Wunderland" in einem Kaninchenbau verliert.
Die von Meta-Entwickeln geschaffenen Algorithmen, so die Argumentation der EU, können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.
Online-Plattformen sind nach einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) dazu verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Verboten ist demnach, Kinder und Jugendliche gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. Außerdem müssen die Plattformen dafür Sorge tragen, dass ihre Anwendungen die Unerfahrenheit von Minderjährigen nicht ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.
Verfahren laufen auch gegen X und Tiktok
Die Kommission hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam. Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Mit der Einleitung des Verfahrens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis stehe noch nicht fest, heißt es aus Brüssel.
Bereits Ende April hatte die Kommission ein anderes Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn die Plattformen müssen schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbußen.
Grundsätzlich müssen große Dienste wie Facebook oder Tiktok gemäß dem DSA mehr Regeln befolgen als kleine. Gegen Tiktok und X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei Tiktok wird geprüft, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der Hamas auf Israel ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X eingeleitet worden.