Süddeutsche Zeitung

EZB:Helaba muss Geldstrafe zahlen

Die EZB-Bankenaufsicht hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) eine Geldstrafe von mehreren Millionen Euro wegen Verletzung von Berichtspflichten verhängt. Die Bank müsse rund 6,8 Millionen Euro Strafe zahlen, teilten die Bankenkontrolleure am Freitag in Frankfurt mit. Die Helaba habe im Corona-Jahr 2020 drei Quartale hintereinander zu geringe risikogewichtete Aktiva für Marktrisiken ausgewiesen. Mit ihren internen Modellen habe sie bei der Berechnung bewusst die erhöhten Schwankungen an den Börsen beim Ausbruch der Corona-Pandemie außer Acht gelassen. Die Bank habe der Europäischen Zentralbank (EZB) wissentlich falsch berechnete Zahlen genannt. Die EZB habe sich daher kein richtiges Bild machen können vom Risikoprofil der Helaba.

Mit den risikogewichteten Aktiva werden die Risiken gemessen, die ein Geldhaus in seinen Büchern hat. Auf ihrer Grundlage berechnen Banken ihren Kapitalbedarf. Das Institut habe daher eine höhere Kernkapitalquote (CET 1) ausgewiesen, als sie hätte ausweisen dürfen, erklärte die EZB. Die Quote zeigt die Kapitalstärke eines Instituts an und damit ihre Fähigkeit, Verluste zu verkraften. Die Helaba erklärte zu der Strafe, sie sei damals davon ausgegangen, dass ihr Vorgehen zulässig gewesen sei. Zu keinem Zeitpunkt sei ein Verstoß gegen Verpflichtungen beabsichtigt gewesen.

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Quelle:
SZ vom 11.02.2023 / Reuters
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