Können die juristischen Scharmützel zwischen Bahn und Lokführern einen Streik verhindern? "Wahrscheinlich nicht", sagt Eduard Picker, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Tübingen.
"Die Lokführer haben generell das Recht zu streiken", so Picker zu sueddeutsche.de. Der Jurist geht damit auf Distanz zum Urteil des Düsseldorfer Arbeitsgerichts. Die Richter hatten der Lokführergewerkschaft GDL einen Streik im Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen per einstweiliger Verfügung untersagt.
Bahn und GDL überziehen einander derzeit mit Anträgen vor Gericht. Die Bahn möchte einen Streik der Lokführer verhindern. Die Düsseldorfer Richter hatten mit dem Argument der Tarifeinheit im Sinne der Bahn entschieden. Demnach sei in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag zulässig. Die Bahn schloss bereits Tarifverträge ab.
"Es ist die Freiheit der Leute, eine Gewerkschaft zu gründen"
Experte Picker nennt die Begründung "fehlerhaft". "Es ist die Freiheit der Leute, eine eigene Gewerkschaft zu gründen." Wichtiger sei indes das Argument, bei dem Streik handele es sich um eine Reaktion im Übermaß. Nur wenige Lokführer könnten Zigtausende Reisende, also unbeteiligte Dritte, in Mitleidenschaft ziehen.
Ob es sich um Übermaß handele, sei jedoch schwer zu beantworten. "Es ist ein neues Phänomen, mit dem das Arbeitsrecht noch seine Mühe hat." Picker betonte, die Verfügung des Düsseldorfer Gerichts sei regional begrenzt und verbiete bundesweite Streiks nicht.
Die einstweilige Verfügung müsse die GDL indes akzeptieren, solange keine höhere Instanz anders entscheide. Die Gewerkschaft hatte am Mittwoch angekündigt, postwendend den Entscheid aus Düsseldorf anzufechten.
Wenn beide Parteien sich durch alle Instanzen kämpfen, sei mit einer juristischen Klärung erst viel später zu rechnen als in diesem Sommer, betonte Picker. Höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht. Das Verfahren kann sich über mehr als ein Jahr hinziehen.
Der Streit zwischen GDL und Bahn war in den vergangenen Wochen eskaliert. Die Lokführer fordern einen eigenen Tarifvertrag und 31 Prozent mehr Lohn. Die Bahn will beide Forderungen nicht erfüllen.