Der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel kann von der Stadt Kassel keine Pension für seine Zeit als Oberbürgermeister verlangen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies eine Klage des SPD-Politikers gegen die Kommune ab.
Allerdings könnten Eichel Bezüge aus seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident vom Land zustehen, die zumindest anteilig auf seine Ministerpension von 7144 Euro aufgeschlagen würden, erklärte das Gericht (Az: 2 C 57.09).
Eichel habe nämlich in seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident Pensionsansprüche gegenüber dem Land erworben, die über den 7.144 Euro lägen, die er als ehemaliger Bundesfinanzminister bekomme, erläuterte Richter Georg Herbert.
Bessere Aussichten in einem weiteren Verfahren
Eine Klage gegen das Land Hessen, die Eichels Rechtsanwalt Wolfgang Klemt ebenfalls eingereicht hatte, ruht zur Zeit beim Verwaltungsgericht. Klemt könnte sie nach der Entscheidung zur Klage gegen die Stadt Kassel erneut aufleben lassen. Herbert sagte, die Aussichten Eichels in einem Verfahren gegen das Land Hessen seien wesentlich besser als bei der am Donnerstag verhandelten Klage.
Er hoffe, dass es aus Hessen ein Zeichen geben werde, die Korrektur zugunsten Eichels vorzunehmen, damit ein erneutes Beschreiten des Rechtsweges vermieden werden könnte.
Allerdings sagte Herbert auch, das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass das von Eichel bezogene Ruhegehalt "amtsangemessen" sei. Klemt sagte im Anschluss an die Verhandlung, aus seiner Sicht sei das Land nach wie vor in der Pflicht. Eichel müsse die Differenz zwischen dem als Ministerpräsident entstandenen Anspruch und seiner Pension als Bundesminister ausgezahlt bekommen. Dies sei auch deshalb von Bedeutung, damit endlich der Versorgungsausgleich zwischen Eichel und dessen geschiedener Ehefrau vollzogen werden könne.