Süddeutsche Zeitung

Eurofighter:Bewährung für Airbus-Manager

Die Münchner Justiz hat das "Eurofighter"-Verfahren beendet.

In der Airbus-Korruptionsaffäre sind zwei Beteiligte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein früherer Airbus-Manager und ein weiterer Beschuldigter hätten Freiheitsstrafen wegen schwerer Untreue und Beihilfe dazu akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München. Der Konzern selbst zahlte deshalb schon vor mehr als einem Jahr eine Geldbuße von 81,25 Millionen Euro wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht, wie die Staatsanwaltschaft bereits im Februar 2018 mitgeteilt hatte. Das Amtsgericht München fällte das Urteil in einem sogenannten Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Verhandlung. Ein solches vereinfachtes Verfahren ist möglich, wenn das Gericht maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt. Das Verfahren in München sei damit rechtskräftig abgeschlossen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

In der Affäre geht es um ein System schwarzer Kassen. Der Airbus-Vorgänger EADS hatte 2003 einen Auftrag der österreichischen Regierung über 18 Eurofighter-Kampfflugzeuge erhalten. Im Gegenzug verpflichtete sich das Unternehmen, vier Milliarden Euro in der Alpenrepublik zu investieren. Das ist zwar grundsätzlich legal. Allerdings hatte Airbus mit der Abwicklung zwei Firmen beauftragt und ihnen zwischen 2005 und 2010 insgesamt 114 Millionen Euro überwiesen, die in dunklen Kanälen verschwanden. Während der Untreuevorwurf nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft erwiesen ist, konnte der Bestechungsvorwurf nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis gilt unter Juristen als schwierig, da das deutsche Strafrecht Bestechung nur unter ganz bestimmten Kriterien kennt. Die Verfahren gegen vier weitere Verantwortliche wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen eingestellt. In sechs weiteren Fällen erfolgte die Einstellung, weil Betroffene in ähnlichem Zusammenhang bereits in Deutschland verurteilt oder in Österreich im Visier der dortigen Strafverfolger sind. Bei vier Betroffenen schließlich fanden die Ermittler keinen Beweis für Straftaten.

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Quelle:
SZ vom 30.03.2019 / Reuters
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